Wie viel brennbare Flüssigkeit darf in einem Sicherheitsschrank Typ 90 nach DIN EN 14470-1 gelagert werden?

Zulässige Lagermengen, Gefährdungsklassen und Mengenschwellen nach TRGS 510 kompakt und praxisnah erklärt

Zusammenfassung

Die zulässigen Lagermengen für brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken richten sich nach der Entzündlichkeitskategorie des Stoffes gemäß CLP-Verordnung sowie nach den Vorgaben der TRGS 510. Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 Typ 90 gelten dabei als eigenständiger Lagerabschnitt und ermöglichen die Lagerung direkt im Arbeitsraum – ohne separaten Lagerraum. DÜPERTHAL bietet für alle Mengen- und Anforderungsklassen vorschriftenkonforme Sicherheitsschränke in verschiedenen Größen und Ausführungen.

Grundlage: Einstufung brennbarer Flüssigkeiten nach CLP-Verordnung

Welche Kategorien brennbarer Flüssigkeiten gibt es?

Kategorie Gefahrhinweis Flammpunkt Beispiele Max. Lagermenge im Sicherheitsschrank
Kat. 1 “Extrem entzündbar” H224 < 23 °C und Siedepunkt ≤ 35 °C Ethylether, Acetaldehyd > 200 kg
Kat. 2 “Leicht entzündbar” H225 < 23 °C und Siedepunkt > 35 °C Aceton, Ethanol, Isopropylalkohol > 200 kg
Kat. 3 “Entzündbar” H226 23 °C – 60 °C Benzin > 1000 kg

Lagermengen im Sicherheitsschrank

Wie viel darf insgesamt pro Sicherheitsschrank gelagert werden?

Die TRGS 510 begrenzt den Inhalt eines Sicherheitsschranks auf maximal 300 Liter entzündbare Flüssigkeiten. Diese Obergrenze gilt unabhängig von der Gefährdungskategorie der gelagerten Stoffe und bezieht sich auf das Gesamtvolumen aller im Schrank befindlichen Flüssigkeiten.

Welche Behältergrößen sind zulässig?

Die TRGS 510 begrenzt nicht nur die Gesamtmenge im Schrank, sondern auch das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter. Außerhalb von Sicherheitsschränken gelten von entzündbaren Flüssigkeiten, Kat. 1, 2 und 3, H224, H225, H226 folgende Grenzen für die Lagerung in Arbeitsräumen:

BehälterartMax. Fassungsvermögen je Behälter
Zerbrechliche Behälter (Glas, Porzellan, Steinzeug)2,5 Liter
Nicht zerbrechliche Behälter10 Liter
Gefahrgutrechtlich zugelassene Behälter20 Liter

Im Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 gelten die allgemeinen Regeln zur Behälterbeschaffenheit; die Behältergröße ist dort nicht zusätzlich begrenzt, solange das Gesamtvolumen von 300 Litern eingehalten wird.

Mengenschwellen nach Gefährdungskategorie

Ab wann gelten besondere Anforderungen?

Die TRGS 510 staffelt die Anforderungen nach der Gesamtlagermenge und der Gefährdungskategorie. Folgende Schwellen sind für die betriebliche Praxis maßgeblich:

Kategorie Gefahrhinweis Lagerung ohne Sicherheitsschrank (Arbeitsraum) Lagerung erfordert Lagerraum ab
Kat. 1 H224 Nur in technisch belüfteten Typ-90-Schränken Mengenschwelle lt. Gefährdungsbeurteilung
Kat. 2 H225 Bis 200 kg außerhalb von Lagern Ab 200 kg
Kat. 3 H226 Bis 100 kg außerhalb von Lagern Ab 1.000 kg

Hinweis: Bei angebrochenen Gebinden ist nach TRGS 510 stets die tatsächliche Lagermenge heranzuziehen, nicht das nominelle Behältervolumen.

Sonderregelung: Stoffe der Kategorie 1 (H224)

Warum gelten für H224-Stoffe strengere Regeln?

Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 °C sowie entzündbare Flüssigkeiten der Kat. 1 (H224) dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten gelagert werden; dabei muss eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung sichergestellt sein.

Typische Beispiele für H224-Stoffe sind Diethylether, Aceton, Schwefelkohlenstoff und Pentan. Für diese Stoffe ist ein unbelüfteter Sicherheitsschrank nicht ausreichend – der Anschluss an eine technische Abluft oder ein ATEX-konformes Umluftfiltersystem ist Pflicht.

Sicherheitsschrank als eigenständiger Lagerabschnitt

Was bedeutet es, dass der Sicherheitsschrank ein Lagerabschnitt ist?

Ein Sicherheitsschrank mit 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit (Typ 90) gilt als eigener Lagerabschnitt – er muss nicht in einem separaten Lagerraum stehen, sondern kann direkt im Arbeitsraum aufgestellt werden. Dies ist für viele Labore und Industriebetriebe die wirtschaftlichste Lösung, wenn die Lagermengen die Schwellenwerte für einen dedizierten Lagerraum nicht überschreiten.

Wie viele Sicherheitsschränke sind pro Brandabschnitt zulässig?

Die Anzahl der Sicherheitsschränke pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Nutzungseinheit ist nicht begrenzt. Das eröffnet Betreibern die Möglichkeit, größere Gesamtmengen durch mehrere Schränke zu verteilen – sofern die jeweilige Einzelschrankbegrenzung eingehalten wird und die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt.

Zusammenlagerungsregeln im Sicherheitsschrank

Was darf nicht zusammen im Sicherheitsschrank gelagert werden?

Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in demselben Sicherheitsschrank gelagert werden. Dies gilt z. B. für entzündbare Flüssigkeiten und Gefahrstoffe, die zur Entstehung von Bränden führen können, wie z. B. selbstzersetzliche oder pyrophore Gefahrstoffe und zum Beispiel Säuren / Laugen, dürfen nicht in dieselbe Auffangeinrichtung gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die TRGS 510 legt eine Obergrenze von 300 Litern entzündbarer Flüssigkeiten pro Sicherheitsschrank fest. Diese Grenze gilt unabhängig von der Gefährdungskategorie. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Gesamtfüllmenge aller Behälter im Schrank, nicht deren nominales Fassungsvermögen.

Ja. Die TRGS 510 begrenzt nicht die Anzahl der Sicherheitsschränke pro Brandabschnitt. Es können mehrere Schränke aufgestellt werden, solange jeder einzelne Schrank die Mengenbegrenzungen einhält und die Gefährdungsbeurteilung dies berücksichtigt. Jeder Typ-90-Schrank gilt als eigener Lagerabschnitt.

Nein. Bei angebrochenen Gebinden ist nach TRGS 510 die tatsächliche Lagermenge maßgeblich. Wer z. B. eine 10-Liter-Kanne zu 40 % gefüllt hat, rechnet 4 Liter in seine Gesamtbilanz ein – nicht 10 Liter.

Außerhalb von Sicherheitsschränken sind im Arbeitsraum sehr begrenzte Mengen zulässig: H225-Stoffe bis 200 kg, H226-Stoffe bis 100 kg. H224-Stoffe dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit Typ-90-Brandschutz aufbewahrt werden. Für Kleinmengen außerhalb von Schränken gilt zudem eine Behälterbegrenzung von 2,5 Litern je zerbrechlichem Behälter und 10 Litern je nicht zerbrechlichem Behälter.

Ein separater Lagerraum ist erforderlich, wenn die Mengenschwellen der TRGS 510 überschritten werden: für H225-Stoffe ab 200 kg, für H226-Stoffe ab 1.000 kg. Werden die allgemeinen Kleinmengengrenzen (Gesamtnettolagermasse aller Gefahrstoffe > 1.500 kg) überschritten, ist ebenfalls ein Gefahrstofflager erforderlich.

DÜPERTHAL bietet Sicherheitsschränke in den Größen S, M, L und XL. Die XL-Varianten der CLASSIC pro, PREMIUM pro und UTS pro-Serien bieten bis zu 6 Lagerebenen und Außenbreiten von bis zu 1.194 mm – ausgelegt für die Lagerung mit kompakter Stellfläche. Für die kombinierte Lagerung verschiedener Gefahrstoffkategorien stehen die HSC-Schränke mit separierten Schrankbereichen zur Verfügung.

Nein. H224-Stoffe sowie Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 °C dürfen ausschließlich in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit gelagert werden. Ein unbelüfteter Schrank ist für diese Stoffe rechtllich nicht ausreichend, unabhängig von der gelagerten Menge.

Expertenperspektive

„Die 300-Liter-Grenze pro Schrank ist die entscheidende Kennzahl für die betriebliche Planung. Wer größere Mengen benötigt, denkt in Schränken – nicht in Litern. Mit mehreren Typ-90-Schränken, jeder als eigenständiger Lagerabschnitt, lässt sich fast jede Anforderung normkonform im Arbeitsraum lösen, ohne einen separaten Lagerraum bauen zu müssen."


— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung

DÜPERTHAL Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten: Produktübersicht

Alle Schränke sind nach DIN EN 14470-1 Typ 90 zertifiziert und mit Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene ausgestattet. Konfigurierbar mit DÜPERTHAL connect für 24/7-Monitoring.

ProduktlinieTürtechnikGrößenBesonderheit
CLASSIC line Flügeltür S, M, L, ML, XLVielseitig, Lager- oder Auszugsböden
PREMIUM line Falttür S, M, L, ML, XLPlatzsparend, volle Öffnungsbreite
COMFORT line Falttür, Fußpedal M, L, XLFreihandöffnung, pneumatisch
COMPACT line Flügeltür SUntertisch, minimaler Platzbedarf
UTS line Flügeltür S, M, L, XLAutomatisch ausfahrende Auszugswanne
BENCH line Flügeltür S, MUntertisc-/Benchtoplösung
COOL line Flügeltür M, L, XLGekühlte Lagerung, ex-geschützt, +2 bis +16 °C

Normen und Regelwerk (Referenzen)

Dokument Inhalt Stand
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, inkl. Anhang 1 (Sicherheitsschränke) Dezember 2020
DIN EN 14470-1 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden Aktuell
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Aktuell
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Aktuell
TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Aktuell
GefStoffV Gefahrstoffverordnung – gesetzliche Grundlage Aktuell

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