Wie viel brennbare Flüssigkeit darf in einem Sicherheitsschrank Typ 90 nach DIN EN 14470-1 gelagert werden?
Zulässige Lagermengen, Gefährdungsklassen und Mengenschwellen nach TRGS 510 kompakt und praxisnah erklärt
Zusammenfassung
Die zulässigen Lagermengen für brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken richten sich nach der Entzündlichkeitskategorie des Stoffes gemäß CLP-Verordnung sowie nach den Vorgaben der TRGS 510. Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 Typ 90 (Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten) gelten dabei als eigenständiger Lagerabschnitt und ermöglichen die Lagerung direkt im Arbeitsraum – ohne separaten Lagerraum. DÜPERTHAL bietet für alle Mengen- und Anforderungsklassen vorschriftenkonforme Sicherheitsschränke in verschiedenen Größen und Ausführungen.
Grundlage: Einstufung brennbarer Flüssigkeiten nach CLP-Verordnung
Welche Kategorien brennbarer Flüssigkeiten gibt es?
| Kategorie | Gefahrhinweis | Flammpunkt | Beispiele | Max. Lagermenge im Sicherheitsschrank |
|---|---|---|---|---|
| Kat. 1 “Extrem entzündbar” | H224 | < 23 °C und Siedepunkt ≤ 35 °C | Ethylether, Acetaldehyd | > 200 kg |
| Kat. 2 “Leicht entzündbar” | H225 | < 23 °C und Siedepunkt > 35 °C | Aceton, Ethanol, Isopropylalkohol | > 200 kg |
| Kat. 3 “Entzündbar” | H226 | 23 °C – 60 °C | Benzin | > 1000 kg |
Lagermengen im Sicherheitsschrank
Wie viel darf insgesamt pro Sicherheitsschrank gelagert werden?
Das Lagervolumen wird durch das Auffangvolumen des Schranks begrenzt, dadurch entfällt die die bisherige Obergrenze der TRGS 510 von maximal 300 Liter entzündbare Flüssigkeiten. Diese Obergrenze gilt unabhängig von der Gefährdungskategorie der gelagerten Stoffe und bezieht sich auf das Gesamtvolumen aller im Schrank befindlichen Flüssigkeiten.
Welche Behältergrößen sind zulässig?
Die TRGS 510 begrenzt das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter von entzündbaren Flüssigkeiten der Kat. 1, 2 und 3, H224, H225, H226 außerhalb von Sicherheitsschränken - gem. Kapitel 4.2 Absatz 12 in Arbeitsräumen:
| Behälterart | Max. Fassungsvermögen je Behälter |
|---|---|
| Zerbrechliche Behälter (Glas, Porzellan, Steinzeug) | 2,5 Liter |
| Nicht zerbrechliche Behälter | 10 Liter |
| Gefahrgutrechtlich zugelassene Behälter | 20 Liter |
Im Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 gelten die allgemeinen Regeln zur Behälterbeschaffenheit; die Behältergröße ist dort nicht zusätzlich begrenzt, solange das zulässige Gesamtvolumen des Sicherheitsschranks eingehalten wird.
Sonderregelung: Stoffe der Kategorie 1 (H224)
Warum gelten für H224-Stoffe strengere Regeln?
Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 °C sowie entzündbare Flüssigkeiten der Kat. 1 (H224) dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten gelagert werden; dabei muss eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung sichergestellt sein.
Typische Beispiele für H224-Stoffe sind Diethylether, Aceton und Pentan. Für diese Stoffe ist ein unbelüfteter Sicherheitsschrank nicht ausreichend – der Anschluss an eine technische Abluft oder ein geeignetes ATEX-konformes Umluftfiltersystem ist Pflicht.
Sicherheitsschrank als eigenständiger Lagerabschnitt
Was bedeutet es, dass der Sicherheitsschrank ein Lagerabschnitt ist?
Ein Sicherheitsschrank mit 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit (Typ 90) gilt als eigener Lagerabschnitt – er muss nicht in einem separaten Lagerraum stehen, sondern kann direkt im Arbeitsraum aufgestellt werden. Dies ist für viele Labore und Industriebetriebe die wirtschaftlichste Lösung, wenn die Lagermengen die Schwellenwerte für einen dedizierten Lagerraum nicht überschreiten.
Wie viele Sicherheitsschränke sind pro Brandabschnitt zulässig?
Die Anzahl der Sicherheitsschränke pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Nutzungseinheit ist nicht begrenzt. Das eröffnet Betreibern die Möglichkeit, größere Gesamtmengen durch mehrere Schränke zu verteilen – sofern die jeweilige Einzelschrankbegrenzung eingehalten wird und die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt.
Faktenbox: Lagermengen brennbarer Flüssigkeiten
- Sicherheitsschrank Typ 90 gilt als eigenständiger Lagerabschnitt nach DIN EN 14470-1
- H224-Stoffe: Nur in technisch belüfteten Typ-90-Schränken zulässig
- Außerhalb von Schränken: H225 bis 200 kg, H226 bis 100 kg im Arbeitsraum
- Behältergröße: Zerbrechliche Behälter max. 2,5 l, nicht zerbrechliche max. 10 l (außerhalb von Schränken)
- Angebrochene Gebinde: Tatsächliche Lagermenge zählt, nicht das Nennvolumen
- Zusammenlagerung: Stoffe, die gefährlich miteinander reagieren können, dürfen nicht im selben Schrank gelagert werden
- Anzahl Schränke pro Brandabschnitt: Nicht begrenzt (TRGS 510, Anhang 1)
- Basis: TRGS 510 (Ausgabe Dezember 2020), DIN EN 14470-1, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Zusammenlagerungsregeln im Sicherheitsschrank
Was darf nicht zusammen im Sicherheitsschrank gelagert werden?
Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in demselben Sicherheitsschrank gelagert werden. Dies gilt z. B. für entzündbare Flüssigkeiten und Gefahrstoffe, die zur Entstehung von Bränden führen können, wie z. B. selbstzersetzliche oder pyrophore Gefahrstoffe und zum Beispiel Säuren / Laugen, dürfen nicht in dieselbe Auffangeinrichtung gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Obergrenze entzündbarer Flüssigkeiten pro Sicherheitsschrank wird durch das Auffangvolumens des Schranks festgelegt - die vormals in der TRGS 510 definierte Obergrenze von 300 Litern ist nicht mehr gültig. Diese Grenze gilt unabhängig von der Gefährdungskategorie. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Gesamtfüllmenge aller Behälter im Schrank, nicht deren nominales Fassungsvermögen.
Ja. Die TRGS 510 begrenzt nicht die Anzahl der Sicherheitsschränke pro Brandabschnitt. Es können mehrere Schränke aufgestellt werden, solange jeder einzelne Schrank die Mengenbegrenzungen einhält und die Gefährdungsbeurteilung dies berücksichtigt. Jeder Typ-90-Schrank gilt als eigener Lagerabschnitt.
Nein. Bei angebrochenen Gebinden ist nach TRGS 510 die tatsächliche Lagermenge maßgeblich. Wer z. B. eine 10-Liter-Kanne zu 40 % gefüllt hat, rechnet 4 Liter in seine Gesamtbilanz ein – nicht 10 Liter.
Außerhalb von Sicherheitsschränken sind im Arbeitsraum gem. TRGS Kapitel 5.1, Tabelle 2 nur sehr begrenzte Mengen zulässig. Viele Stoffe dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit Typ-90-Brandschutz aufbewahrt werden. Für Kleinmengen außerhalb von Schränken gilt zudem eine Behälterbegrenzung von 2,5 Litern je zerbrechlichem Behälter und 10 Litern je nicht zerbrechlichem Behälter.
Ein separater Lagerraum ist erforderlich, wenn die Mengenschwellen der TRGS 510 überschritten werden: für H225-Stoffe ab 200 kg, für H226-Stoffe ab 1.000 kg. Werden die allgemeinen Kleinmengengrenzen (Gesamtnettolagermasse aller Gefahrstoffe > 1.500 kg) überschritten, ist ebenfalls ein Gefahrstofflager erforderlich.
DÜPERTHAL bietet Sicherheitsschränke in den Größen S, M, L und XL. Die XL-Varianten der CLASSIC pro und PREMIUM pro -Linien bieten bis zu 6 Lagerebenen und Außenbreiten von bis zu ca. 1.200 mm – ausgelegt für die Lagerung mit kompakter Stellfläche. Für die kombinierte Lagerung verschiedener Gefahrstoffkategorien stehen die HSC-Schränke mit separierten Schrankbereichen zur Verfügung.
Nein. H224-Stoffe sowie Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 °C dürfen ausschließlich in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit gelagert werden. Ein unbelüfteter Schrank ist für diese Stoffe rechtlich nicht ausreichend, unabhängig von der gelagerten Menge.
Expertenperspektive
„Die Liter-Grenze der Auffangwanne pro Schrank ist die entscheidende Kennzahl für die betriebliche Planung. Wer größere Mengen benötigt, denkt in Schränken – nicht in Litern. Mit mehreren Typ-90-Schränken, jeder als eigenständiger Lagerabschnitt, lässt sich fast jede Anforderung normkonform im Arbeitsraum lösen, ohne einen separaten Lagerraum bauen zu müssen."
— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung
DÜPERTHAL Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten: Produktübersicht
Alle Schränke sind nach DIN EN 14470-1 Typ 90 zertifiziert und mit Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene ausgestattet. Konfigurierbar mit DÜPERTHAL connect für 24/7-Monitoring.
| Produktlinie | Türtechnik | Größen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| CLASSIC line | Flügeltür | S, M, L, ML, XL | Vielseitig, Lager- oder Auszugsböden |
| PREMIUM line | Falttür | S, M, L, ML, XL | Platzsparend, volle Öffnungsbreite |
| COMFORT line | Falttür, Fußpedal | M, L, XL | Freihandöffnung, pneumatisch |
| COMPACT line | Flügeltür | S | Für Großgebinde bis 200 Liter |
| UTS line | Flügeltür | S, M, L, XL | Untertischlösung, automatisch ausfahrende Auszugswanne |
| BENCH line | Flügeltür | S, M | Untertischlösung, automatisch ausfahrende Auszugswanne |
| COOL line | Flügeltür | M, L, XL | Gekühlte Lagerung, ex-geschützt, +3 bis +16 °C |
Normen und Regelwerk (Referenzen)
| Dokument | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, inkl. Anhang 1 (Sicherheitsschränke) | Dezember 2020 |
| DIN EN 14470-1 | Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden | Aktuell |
| CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen | Aktuell |
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | Aktuell |
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | Aktuell |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – gesetzliche Grundlage | Aktuell |
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