Häufig gestellte
Fragen

Die sichere Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gefahrstoffen und Gasflaschen wirft im Arbeitsalltag häufig Fragen auf. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Punkte rund um Sicherheitsschränke, gesetzliche Anforderungen und technische Lösungen. Dazu gehören unter anderem Themen wie Abluftanschluss, Luftwechselraten, Feuerwiderstand, Explosionsschutz oder der richtige Einsatz von Umluftfiltersystemen.

Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen einen schnellen Überblick über relevante Normen, praktische Anforderungen im Labor und Betrieb sowie typische Anwendungsfälle für DÜPERTHAL Sicherheitsschränke.

Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten müssen gemäß DIN EN 14470-1 mit Zu- und Abluftanschlüssen ausgestattet sein. Ein zwingender Anschluss an eine technische Abluftanlage ist rechtlich nicht in jedem Fall vorgeschrieben – jedoch in der betrieblichen Praxis dringend empfohlen. Als anerkannte Alternative gelten ATEX-konforme Umluftfiltersysteme. Sicherheitsschränke ohne jede Lüftung sind nach TRGS 510 zu erden und unterliegen zusätzlichen Auflagen. DÜPERTHAL bietet für alle Szenarien vorschriftenkonforme Lüftungslösungen und berät Betreiber bei der Auswahl des geeigneten Systems.

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Ein ATEX-konformes Umluftfiltersystem ist als anerkannte Alternative zur technischen Abluft die ins Freie führt zulässig – jedoch kein gleichwertiger Ersatz in jedem Anwendungsfall. Die Zulässigkeit hängt von den gelagerten Medien, der Filtereignung und der betrieblichen Überwachung ab. DÜPERTHAL bietet vorschriftengerechte Lüftungskomponenten und berät Betreiber bei der medienspezifischen Auslegung.

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Die zulässigen Lagermengen für brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken richten sich nach der Entzündlichkeitskategorie des Stoffes gemäß CLP-Verordnung sowie nach den Vorgaben der TRGS 510. Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 Typ 90 gelten dabei als eigenständiger Lagerabschnitt und ermöglichen die Lagerung direkt im Arbeitsraum – ohne separaten Lagerraum. DÜPERTHAL bietet für alle Mengen- und Anforderungsklassen vorschriftenkonforme Sicherheitsschränke in verschiedenen Größen und Ausführungen.

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Die DIN EN 14470-1 klassifiziert Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten in drei Feuerwiderstandsklassen: Typ 30, 60 und 90. Die Zahl gibt jeweils die Mindestdauer in Minuten an, die der Schrank einem Brandereignis standhält, bevor die Innentemperatur kritische Werte erreicht. Typ 90 gilt in Deutschland und vielen europäischen Ländern als Stand der Technik und ist nach TRGS 510 für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen empfohlen. Typ 30 / Typ 60 sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und erfüllen nicht alle Anforderungen, die an einen eigenständigen Lagerabschnitt gestellt werden. DÜPERTHAL fertigt fast ausschließlich Sicherheitsschränke der Klasse Typ 90 – baumustergeprüft nach DIN EN 14470-1.

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Alte FWF20-Sicherheitsschränke dürfen unter strengen Auflagen weiter betrieben werden – aber nur für bestimmte Stoffe, am gleichen Standort und mit Nachweis gleichwertiger Sicherheit. Für H224-Stoffe und Druckgasflaschen gilt kein Bestandsschutz. Wann ein Austausch durch Typ 90 zwingend wird – und was Betreiber dokumentieren müssen.

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Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist kein ATEX-Gerät: Er schützt im Brandfall durch Feuerwiderstandsfähigkeit, verhindert aber nicht aktiv eine explosionsfähige Atmosphäre in seiner Umgebung. Ob eine Ex-Zone entsteht, hängt von der technischen Belüftung ab – elektrische Komponenten wie Ventilatoren müssen dann die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. DÜPERTHAL bietet dafür ATEX-konforme Lüftungskomponenten.

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Die Aufstellung eines Sicherheitsschranks in einer Ex-Zone ist möglich, sofern alle elektrischen Komponenten der Gerätekategorie der jeweiligen Zone entsprechen – der Schrank selbst ist kein ATEX-Gerät, da er keine eigene Zündquelle besitzt. Zone 0 ist praktisch ausgeschlossen, Zone 1 und 2 sind mit geeigneten Komponenten normkonform möglich; DÜPERTHAL bietet dafür passende ATEX-konforme Lüftungskomponenten.

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Die DIN EN 14470-1 verlangt für Sicherheitsschränke Zu- und Abluftanschlüsse sowie – bei angeschlossenem Lüftungssystem, geschlossenen Türen – mindestens 10 Luftwechsel pro Stunde. Einen starren gesetzlichen Mindestwert gibt es nicht: Die Rate folgt dem Schutzziel der TRGS 510 – keine explosionsfähige Atmosphäre, Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW). In der Praxis erreicht ein 10-facher Luftwechsel dieses Ziel für die meisten Lösemittel; hochflüchtige Stoffe benötigen mehr. DÜPERTHAL belüftet Sicherheitsschränke standardmäßig in jeder Ebene.

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