Benötigt ein Gasflaschenschrank eine separate Abblaseleitung?
Abluftleitung, Sicherheitsventil und Abblaseleitung im Unterschied – Anforderungen nach DIN EN 14470-2, TRGS 510 und TRBS 3146
Zusammenfassung
Ein Gasflaschenschrank benötigt als Standardausstattung keine gesonderte Abblaseleitung – ausreichend ist eine Abluftleitung, die den Schrank mit einem Abluftsystem verbindet und die Luft ins Freie führt. Diese Anforderung ergibt sich aus DIN EN 14470-2 und wird durch TRGS 510, Abschnitt 10.1 Absatz (2) anerkannt, sofern ein Sicherheitsschrank der Feuerwiderstandsklasse G90 verwendet wird. Eine zusätzliche, eigens ausgelegte Abblaseleitung wird erst dann relevant, wenn Sicherheitsventile an den gelagerten Gasflaschen oder an einer nachgeschalteten ortsfesten Druckanlage überschüssigen Druck gezielt und kontrolliert nach draußen ableiten müssen. Für diesen Fall gelten die Anforderungen der TRBS 3146 und TRBS 2141 an Werkstoff, Mündungshöhe und Dimensionierung – abhängig von der jeweiligen Gasart. DÜPERTHAL liefert Gasflaschenschränke nach DIN EN 14470-2 mit werkseitig vorbereiteten Abluftanschlüssen für den bauseitigen Anschluss durch Gasebauer.
Abluftleitung und Abblaseleitung sind zwei unterschiedliche Begriffe
Was ist eine Abluftleitung am Gasflaschenschrank?
Die Abluftleitung verbindet die Abluftöffnung eines technisch belüfteten Gasflaschenschranks mit einem Abluftsystem, das die Luft aus dem Schrankinneren kontinuierlich ins Freie führt. Sie dient der Verdünnung und Ableitung von Gasen, die im Normalbetrieb durch geringe Undichtigkeiten an Ventilen oder Anschlüssen austreten können. Dies ist die Standardanforderung an jeden technisch belüfteten Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-2.
Was ist eine Abblaseleitung und wovon unterscheidet sie sich?
Eine Abblaseleitung ist die gezielt ausgelegte Leitung, über die ein Sicherheitsventil oder eine vergleichbare Überdruckschutzeinrichtung im Auslösefall eine größere Gasmenge kontrolliert an eine ungefährliche Stelle abführt. Anders als die kontinuierlich betriebene Abluftleitung ist eine Abblaseleitung auf den Störfall – das plötzliche Ansprechen einer Druckschutzeinrichtung – ausgelegt und unterliegt eigenen Anforderungen an Querschnitt, Werkstoff und Mündungshöhe.
Welche Lüftungsanforderungen gelten für Gasflaschenschränke nach DIN EN 14470-2?
Welche Luftwechselraten sind für die Abluftleitung vorgeschrieben?
Für die technische Durchspülung eines Gasflaschenschranks wird bei brennbaren und brandfördernden Gasen ein mindestens 10-facher Luftwechsel pro Stunde, bei toxischen Gasen ein 120-facher Luftwechsel empfohlen. Der Druckabfall (Innen zu Außen) darf dabei 150 Pa nicht überschreiten. Der Schrank benötigt hierfür Zu- und Abluftöffnungen, über die der Anschluss an ein Abluftsystem ermöglicht wird.
Was gilt, wenn ein Gasflaschenschrank der Klasse G90 verwendet wird?
Nach TRGS 510, Abschnitt 10.1 Absatz (2) gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 (organisatorische Maßnahmen) und 10.3 (bauliche Anforderungen, Lüftung) als erfüllt, wenn Gase in einem Sicherheitsschrank der Feuerwiderstandsklasse G90 nach DIN EN 14470-2 gelagert werden. Für die Lüftung des Schranks selbst sind zusätzlich die Herstellerangaben zu beachten, die der Norm entsprechend mitzuliefern sind.
Wann ist zusätzlich eine Abblaseleitung erforderlich?
Wann lösen Sicherheitsventile an Gasflaschen oder Druckanlagen aus?
Sicherheitsventile öffnen, sobald der Druck in einem System – etwa an einer Gasflasche mit Überdruckschutz oder an einer nachgeschalteten Druckminderungsanlage – einen zulässigen Grenzwert überschreitet. Reine Druckgasflaschen mit einfachem Absperrventil verfügen in der Regel über keine eigene Abblasevorrichtung; relevant wird dies vor allem bei Flaschen mit integrierter Überdrucksicherung sowie bei ortsfesten Anlagen mit Druckminderern, Sammelschienen oder Pufferbehältern.
Wann greift die TRBS 3146 für ortsfeste Druckanlagen?
Ist der Gasflaschenschrank Teil einer ortsfesten Druckanlage – etwa durch den Anschluss an eine feste Gasverteilung mit Druckminderern und Rohrleitungen – gelten für die Auslegung von Sicherheitsventilen und deren Abblaseleitung die Anforderungen der TRBS 3146 sowie die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2141. Diese Vorgaben betreffen die angeschlossene Druckanlage, nicht die reine Lagerfunktion des Schranks nach TRGS 510.
Wie wird eine Abblaseleitung technisch ausgeführt, wenn sie erforderlich ist?
Welche Anforderungen gelten bei brennbaren Gasen?
Bei brennbaren Gasen soll die Abblaseleitung senkrecht nach oben über Dach geführt werden, um eine hohe Austrittsgeschwindigkeit und rasche Verdünnung unterhalb der unteren Explosionsgrenze zu erreichen. Der Querschnitt am Sicherheitsventil darf nicht reduziert werden, und eine Ausbreitungsrechnung muss sicherstellen, dass sich im berechneten Gefahrenbereich keine Zündquellen befinden.
Welche Anforderungen gelten bei inerten, oxidierenden und toxischen Gasen?
Inerte Gase dürfen wegen ihrer erstickenden Wirkung nicht in Räume eingeleitet werden, auch nicht über Absaugeinrichtungen. Bei oxidierenden Gasen ist die Materialverträglichkeit der Abblaseleitung besonders zu prüfen, da nahezu alle Werkstoffe in reinem Sauerstoff brennbar werden können. Für toxische und korrosive Gase lassen sich keine allgemeingültigen Ausführungshinweise geben – hier ist gemäß TRBS 2141 und TRBS 3146 eine fachkundige Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Faktenbox: Abluftleitung und Abblaseleitung am Gasflaschenschrank
- Abluftleitung: Standardanforderung an jeden technisch belüfteten Gasflaschenschrank nach DIN EN 14470-2
- Luftwechsel brennbare/brandfördernde Gase: Empfehlung mindestens 10-fach pro Stunde
- Luftwechsel toxische Gase: Empfehlung mindestens 120-fach pro Stunde
- Zulässiger Druckabfall (innen zu außen): höchstens 150 Pa
- G90-Schrank nach DIN EN 14470-2: zur Erfüllung der Anforderungen von TRGS 510, Abschnitt 10.2 und 10.3
- Abblaseleitung: Nur zusätzlich erforderlich bei Sicherheitsventilen an Flaschen oder ortsfesten Druckanlagen
- Rechtsgrundlage Abblaseleitung: TRBS 3146 (ortsfeste Druckanlagen), TRBS 2141 (Gefährdungsbeurteilung Dampf und Druck)
- Toxische/pyrophore Gase: Ventile zusätzlich mit Verschlussmutter zu versehen (TRGS 510, Abschnitt 10.4 Absatz 9)
- DÜPERTHAL: Gasflaschenschränke der SUPREME-Linie nach DIN EN 14470-2 mit werkseitigem Abluftanschluss
Vergleich: Abluftleitung vs. Abblaseleitung
| Merkmal | Abluftleitung | Abblaseleitung |
|---|---|---|
| Zweck | Kontinuierliche Verdünnung und Ableitung diffuser Leckagen | Kontrollierte Ableitung im Störfall bei Ansprechen eines Sicherheitsventils |
| Betriebsart | Dauerbetrieb | Ereignisbezogen, im Auslösefall |
| Rechtsgrundlage | DIN EN 14470-2, TRGS 510 Abschnitt 10 | TRBS 3146, TRBS 2141 |
| Erforderlich bei | Jedem technisch belüfteten Gasflaschenschrank | Zusätzlich bei Sicherheitsventilen an Flaschen oder ortsfesten Druckanlagen |
| Auslegungsgröße | Luftwechselrate (10-fach/120-fach), Druckabfall | Ansprechdruck, Gegendruck, Gasdichte, Ausbreitungsrechnung |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Standardmäßig benötigt ein technisch belüfteter Gasflaschenschrank eine Abluftleitung zur kontinuierlichen Ableitung ins ungefährdete Freie. Eine zusätzliche Abblaseleitung ist nur erforderlich, wenn Sicherheitsventile an den Gasflaschen oder an einer angeschlossenen ortsfesten Druckanlage vorhanden sind.
Bei natürlicher Lüftung eines Lagerraums fordert TRGS 510, Abschnitt 10.3 Absatz (5) unmittelbar ins Freie führende Lüftungsöffnungen mit einem Gesamtquerschnitt von mindestens 1/100 der Bodenfläche. Die Anordnung der Öffnungen muss dabei die Dichte der gelagerten Gase berücksichtigen, da leichte und schwere Gase sich unterschiedlich verteilen.
Fehlt eine erforderliche Abblaseleitung an einer Druckanlage mit Sicherheitsventil, kann im Auslösefall Gas unkontrolliert in den Arbeitsbereich austreten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Anforderungen der TRBS 3146 dar und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2141 zu korrigieren.
Ja, in der Praxis werden beide Systeme getrennt ausgeführt, da sie unterschiedliche Betriebsweisen und Dimensionierungen haben. Die Abluftleitung ist auf einen dauerhaften, moderaten Luftwechsel ausgelegt, während die Abblaseleitung kurzzeitig deutlich größere Gasmengen sicher abführen können muss.
Ja. Oxidierende Gase wie Sauerstoff beschleunigen Verbrennungsvorgänge erheblich, weshalb bei jeder Ableitung – ob über Abluft- oder Abblaseleitung – die Materialverträglichkeit besonders zu prüfen ist. Eine Vermischung mit brennbaren Gasen in derselben Leitung ist zu vermeiden.
Das ist Aufgabe des Betreibers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2141 beziehungsweise TRGS 407 bei Tätigkeiten mit Gasen. Für die technische Auslegung ortsfester Druckanlagen empfiehlt sich die Einbindung einer Fachfirma entsprechend den Vorgaben der TRBS 3146.
Expertenperspektive
„Die Abluftleitung eines Gasflaschenschranks und die Abblaseleitung eines Sicherheitsventils werden in der Praxis häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ein normkonformer Gasflaschenschrank mit ausreichendem Luftwechsel kann diffuse Leckagen sicher abführen – sobald jedoch Sicherheitsventile oder eine ortsfeste Druckanlage im Spiel sind, braucht es eine eigens dimensionierte Abblaseleitung nach TRBS 3146. Wer beides gleichsetzt, unterschätzt möglicherweise die Anforderungen an den Störfall."
— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung
DÜPERTHAL: Gasflaschenschränke und Anschlusstechnik
DÜPERTHAL bietet Gasflaschenschränke nach DIN EN 14470-2 mit werkseitig vorbereiteten Zu- und Abluftöffnungen für den Anschluss an ein Abluftsystem:
| Produktlinie | Klassifizierung | Ausstattungsmerkmal |
|---|---|---|
| SUPREME standard | G90 nach DIN EN 14470-2 | Bis zu 4 Flaschen à 50 l oder 3 Flaschen à 70 l (max. 220 l Gesamtvolumen) |
| SUPREME line | G90 nach DIN EN 14470-2 | Bis zu 4 Flaschen à 50 l oder 3 Flaschen à 70 l (max. 220 l Gesamtvolumen) |
| SUPREME line plus | G90 nach DIN EN 14470-2 | Bis zu 4 Flaschen à 50 l oder 3 Flaschen à 70 l (max. 220 l Gesamtvolumen) |
| Gasarmatur / Gasleitung | Zubehör | Bis zu 3 Gasleitungen (Ø 10 mm) und 2 Elektroleitungen (Ø 20 mm) je Flasche |
Kapazitäten und Ausstattung variieren je nach Flaschengröße, Gasart und individueller Konfiguration. Für die Auslegung ergänzender Abblaseleitungen an ortsfesten Druckanlagen steht die Fachberatung von DÜPERTHAL zur Verfügung.
Normen und Regelwerk (Referenzen)
| Dokument | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| DIN EN 14470-2 | Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden | Aktuell |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Abschnitt 10: Lagerung von Gasen unter Druck | Februar 2021 |
| TRGS 407 | Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung | Aktuell |
| TRBS 3146 | Ortsfeste Druckanlagen für Gase | Aktuell |
| TRBS 2141 | Gefährdungen durch Dampf und Druck | Aktuell |
| AD 2000-Merkblatt A2 | Ausrüstung von Druckbehältern – Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung | Aktuell |
| DIN EN ISO 4126-9 | Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Druck – Abblasesysteme | Aktuell |
| Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU | Anforderungen an Druckgeräte und Sicherheitseinrichtungen | Aktuell |
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ob per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht und helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.