Ist ein Sicherheitsschrank automatisch explosionsgeschützt?
Brandschutz vs. Explosionsschutz – was ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 leistet und was nicht, kompakt erklärt nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, TRGS 510 und BetrSichV
Zusammenfassung
Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist kein explosionsgeschütztes Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Er schützt im Brandfall durch Feuerwiderstandsfähigkeit – verhindert jedoch nicht aktiv die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre in seiner Umgebung. Ob ein Sicherheitsschrank zur Entstehung einer Ex-Zone beiträgt oder diese verhindert, hängt entscheidend davon ab, ob er technisch belüftet wird. Alle am Schrank betriebenen elektrischen Komponenten – insbesondere Ventilatoren und Überwachungseinheiten – müssen in explosionsgefährdeten Bereichen die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. DÜPERTHAL bietet ATEX-konforme Lüftungskomponenten und berät Betreiber bei der vorschriftengerechten Auslegung.
Grundlage: Was leistet ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1?
Wofür ist ein Sicherheitsschrank zertifiziert?
Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist primär auf Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft. Die Norm definiert, wie lange der Schrank einem Brandereignis standhält, bevor die Innentemperatur einen kritischen Wert überschreitet. Typ 90 bedeutet: mindestens 90 Minuten Schutz nach der Einheits-Temperaturzeitkurve gemäß DIN EN 1363-1, geprüft in einer geschlossenen Brandkammer mit 11 genormten Temperaturmessstellen.
Was ist kein Bestandteil der Zertifizierung?
Die DIN EN 14470-1 enthält keine Anforderungen an den Explosionsschutz. Der Schrank wird nicht daraufhin geprüft, ob er explosionsfähige Atmosphäre verhindert oder als Betriebsmittel in Ex-Zonen eingesetzt werden kann. Brandschutz und Explosionsschutz sind zwei rechtlich und technisch vollständig getrennte Anforderungen.
Der zentrale Unterschied: Brandschutz vs. Explosionsschutz
| Merkmal | Brandschutz (DIN EN 14470-1) | Explosionsschutz (ATEX 2014/34/EU) |
|---|---|---|
| Ziel | Schutz im Brandfall – Begrenzung der Brandausbreitung | Verhinderung von Explosionen durch Zündquellenbeherrschung |
| Geregelt durch | DIN EN 14470-1, TRGS 510 | ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, BetrSichV Anhang 2, GefStoffV §12, §6 Abs. 9 |
| Prüfgegenstand | Feuerwiderstandsfähigkeit des Schranks | Zündquellensicherheit elektrischer/nicht-elektrischer Betriebsmittel |
| Gilt für | Den Schrankkorpus | Elektrische und mechanische Komponenten im explosionsgefährdeten Bereich des Schranks |
| Ergebnis | Typ-Klassifizierung (Typ 30/60/90) | Gerätekategorie (1G, 2G, 3G) |
| Verhindert Explosion? | Nein | Ja – durch Zündquellenbeherrschung |
Kann ein Sicherheitsschrank eine Ex-Zone verursachen?
Was passiert ohne technische Belüftung?
Ein unbelüfteter Sicherheitsschrank, in dem brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, kann in seiner unmittelbaren Umgebung eine Ex-Zone 2 bedingen. Dämpfe, die beim Öffnen des Schranks oder durch undichte Behälter austreten, können sich im Nahbereich des Schranks auf gefährliche Konzentrationen anreichern. Die TRGS 510 (Anhang 1) thematisiert diesen Zusammenhang ausdrücklich.
Wie verhindert technische Belüftung das Entstehen eines explosionsfähigen Gemisches (Ex-Zone)?
Ab einem 10-fachen Luftwechsel pro Stunde im Schrankinneren wird die Dampfkonzentration ausreichend verdünnt, sodass weder im Schrank noch in seiner unmittelbaren Umgebung eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Eine technisch belüftete Schranklösung verhindert damit aktiv die Bildung einer Ex-Zone – ein unbelüfteter Schrank tut dies nicht. DÜPERTHAL stattet alle Sicherheitsschränke standardmäßig mit Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene aus.
Was macht ein Sicherheitsschrank im Explosionsfall?
Schützt der Schrank bei einer Explosion im Schrankinneren?
Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist nicht als Druckbehälter ausgelegt und nicht auf den Widerstand gegen innere Explosionsdrücke geprüft. Sein Schutzprinzip basiert auf der Brandschutzisolierung – nicht auf druckfester Kapselung. Im Falle einer Zündung der Dämpfe im Schrankinneren würde der Schrank die Druckwelle nicht zurückhalten.
Welchen Schutz bietet die Bauweise im Ernstfall?
Die automatischen Schließsysteme (Türen, Lüftungsöffnungen), die aufschäumenden Brandschutzdichtungen und die Feuerwiderstandsisolierung begrenzen die Brandausbreitung nach außen – nicht eine Explosion nach innen. Der eigentliche Explosionsschutz liegt in der Verhinderung der explosionsfähigen Atmosphäre durch geeignete Belüftung und Zündquellenbeherrschung, nicht im Schrank selbst.
Faktenbox: Sicherheitsschrank und Explosionsschutz
- Brandschutz ≠ Explosionsschutz: Zwei rechtlich und technisch getrennte Anforderungen
- DIN EN 14470-1: Prüft ausschließlich Feuerwiderstandsfähigkeit, nicht Explosionsschutz
- ATEX 2014/34/EU: Gilt für elektrische Betriebsmittel am Schrank (Ventilatoren, Überwachungseinheiten)
- Schrankkorpus: Kein ATEX-Gerät, da keine eigene Zündquelle
- Unbelüfteter Schrank: Kann Zone-2-Atmosphäre in seiner Umgebung erzeugen
- Belüfteter Schrank (≥ 10-facher Luftwechsel/h): Verhindert aktiv die Entstehung einer Ex-Zone
- Erdungspflicht: Unbelüftete Schränke müssen geerdet werden (TRGS 727)
- Explosionsschutzdokument: Pflicht nach §6 Abs. 9 GefStoffV, §9 BetrSichV, wenn Ex-Zonen vorliegen
- DÜPERTHAL Lüftungskomponenten: ATEX-konform nach 2014/34/EU in allen Ausführungen
Was muss ATEX-konform sein?
Welche Komponenten am Sicherheitsschrank fallen unter die ATEX-Richtlinie?
Alle elektrischen Betriebsmittel, die in oder an einem Sicherheitsschrank betrieben werden, können potenzielle Zündquellen darstellen und müssen in Ex-Zonen die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen:
| Komponente | ATEX-pflichtig in Ex-Zone? | Anforderung (Ex-Zone nur im Abluftstrom) |
|---|---|---|
| Ventilator (technische Abluft) | Ja | Kategorie 2G (Zone 1) oder 3G (Zone 2) |
| Umluftfiltereinheit (UFV) | Ja | Kategorie 2G (Zone 1) oder 3G (Zone 2) |
| Abluftüberwachungseinheit (AUV/AU) | Ja | Entsprechend der Zone |
| Monitoring-Funkeinheit | Ja | Entsprechend der Zone |
| Schrankkorpus (passiv, ohne Elektronik) | Nein | Keine Anforderung aus ATEX |
| Beleuchtung im Schrankinneren | Ja | Entsprechend der Zone |
Was gilt außerhalb von Ex-Zonen?
Steht der Sicherheitsschrank außerhalb einer Ex-Zone und ist technisch ausreichend belüftet (kein Ex-Zone-Entstehungsrisiko), sind keine ATEX-zertifizierten Komponenten vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt es sich, ATEX-konforme Lüftungskomponenten einzusetzen – sie bieten ein höheres Sicherheitsniveau und vereinfachen den Nachweis bei Behördenprüfungen. Alle DÜPERTHAL Lüftungskomponenten sind standardmäßig ATEX-konform nach 2014/34/EU ausgeführt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Der Schrankkorpus selbst ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, solange er keine eigene potenzielle Zündquelle enthält. Er trägt daher keine ATEX-Gerätekennzeichnung. Die ATEX-Pflicht betrifft ausschließlich die am Schrank betriebenen elektrischen Betriebsmittel.
Nein – nicht direkt. Ein Sicherheitsschrank begrenzt die Brandausbreitung, verhindert aber keine Explosion. Explosionsschutz wird durch Verhinderung explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz) und Zündquellenbeherrschung (sekundärer Explosionsschutz) erreicht. Die technische Belüftung des Schranks ist dabei das entscheidende Instrument.
Ein Ventilator am Sicherheitsschrank ist ein eigenständiges elektrisches Betriebsmittel mit rotierenden Teilen und elektrischen Komponenten – damit eine potenzielle Zündquelle. Die Kombination von Ventilator und Sicherheitsschrank gilt als Gerätekombination im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In explosionsgefährdeten Bereichen muss der Ventilator zwingend die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen.
Entsteht durch den Betrieb eines unbelüfteten Sicherheitsschranks eine Zone-2-Atmosphäre in seiner Umgebung, müssen alle in diesem Bereich befindlichen elektrischen Betriebsmittel der Gerätekategorie 3G entsprechen. Dies betrifft nicht nur den Ventilator, sondern auch andere Elektrogeräte im Nahbereich. Das Explosionsschutzdokument muss die entstandene Zone und die Schutzmaßnahmen dokumentieren.
Ja – wenn die Lagerung nach geltenden Vorschriften und Richtlinien erfolgt. Ein belüfteter Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 Typ 90 mit ausreichendem Luftwechsel verhindert die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre im Schrankinneren und in seiner Umgebung. Der Brandschutz des Schranks (Typ 90) begrenzt die Brandausbreitung im Ernstfall. Beide Maßnahmen zusammen – Belüftung und Brandschutz – bilden die vorschriftenkonforme Grundlage für die sichere Lagerung.
Das hängt davon ab, ob im Betrieb Ex-Zonen vorliegen oder entstehen können. Grundsätzlich gilt: Wenn durch die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ist der Arbeitgeber nach § 6 BetrSichV verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Bei ausreichend belüfteten Typ-90-Schränken außerhalb bestehender Ex-Zonen kann die Entstehung einer Ex-Zone verhindert werden – dieser Sachverhalt ist jedoch ebenfalls zu dokumentieren.
Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist auf Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft und für die sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ausgelegt. Ein explosionsgeschützter Schrank (z. B. druckfest gekapselt nach IECEx/ATEX) ist auf die Beherrschung von Zündquellen und den Widerstand gegen Explosionsdrücke ausgelegt – er wird typischerweise für elektrische Schaltschränke in Ex-Zonen verwendet, nicht für die Gefahrstofflagerung.
Alle elektrischen Komponenten am Schrank müssen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU entsprechen und der Gerätekategorie der jeweiligen Zone genügen (Zone 1: Kategorie 2G, Zone 2: Kategorie 3G). Der Schrankkorpus selbst benötigt keine ATEX-Zertifizierung. Das Explosionsschutzdokument muss die Aufstellung und alle eingesetzten Betriebsmittel dokumentieren.
Expertenperspektive
„Ein Sicherheitsschrank schützt im Brand – nicht vor der Explosion. Den Explosionsschutz liefert die Belüftung: Sie kann verhindern, dass sich überhaupt eine zündfähige Atmosphäre bildet. Brandschutz und Explosionsschutz sind zwei separate Säulen der Gefahrstoffsicherheit – wer nur eine davon abdeckt, hat eine Lücke."
— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung
DÜPERTHAL: Produktlösungen für Brandschutz und Explosionsschutz
DÜPERTHAL bietet für beide Anforderungen vorschriftenkonforme Lösungen:
Brandschutz – Sicherheitsschränke Typ 90:
Alle DÜPERTHAL Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind nach DIN EN 14470-1 Typ 90 zertifiziert, baumustergeprüft durch TÜV Süd, iBMB Braunschweig oder ift Rosenheim.
Explosionsschutz – ATEX-konforme Lüftungskomponenten:
| Produkt | Typ | ATEX-Eignung |
|---|---|---|
| UFV-Einheit 2.00.397-1 | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| UFV-Einheit 2.00.397-1S | Umluftfilter, für Säuren und Laugen | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| UFV-Einheit 2.00.398 | Umluftfilter + DÜPERTHAL connect Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| UFV-Einheit 2.00.398-S | Umluftfilter, Säuren/Laugen + Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| AUV-Einheit 2.00.321 | Abluftüberwachung mit Ventilator | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| AUV-Einheit 2.00.322 | Abluftüberwachung + DÜPERTHAL connect Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| AU-Einheit 2.00.360 | Abluftüberwachung ohne Ventilator | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| AU-Einheit 2.00.361 | Abluftüberwachung ohne Ventilator + DÜPERTHAL connect Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU im Abluftstrom |
| Radialventilator 2.00.175EX | Ex-geschützt, IP 55, 54 dB(A) | ATEX-konform, hoher Schutzgrad |
| Radialventilator 2.00.176EX | Ex-geschützt, Kaltleiter, 54 dB(A) | ATEX-konform |
| Radialventilator 2.00.178EX | Ex-geschützt, Kaltleiter, 45 dB(A) | ATEX-konform, geräuscharm |
| Radialventilator 2.00.179EX | Ex-geschützt, IP 54, 54 dB(A) | ATEX-konform |
Normen und Regelwerk (Referenzen)
| Dokument | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| DIN EN 14470-1 | Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden | Aktuell |
| DIN EN 1363-1 | Feuerwiderstandsprüfungen – Allgemeine Anforderungen (Brandkammertest) | Aktuell |
| ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen | Seit 20.04.2016 |
| ATEX-Richtlinie 1999/92/EG | Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen | Juni 2007 |
| BetrSichV, Anhang 2 | Betriebssicherheitsverordnung – Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche | Dezember 2025 |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Anhang 1 | Dezember 2020 |
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | Juli 2017 |
| TRGS 722 | Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären | Februar 2025 |
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | März 2021 |
| DGUV Regel 113-001 | Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) | November 2025 |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung | Februar 2026 |
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ob per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht und helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.