Reicht ein Umluftfilter als Ersatz für eine technische Abluft bei Gefahrstoffschränken?

Vorschriftengerechter Einsatz von Umluftfiltersystemen an Sicherheitsschränken – Voraussetzungen, Grenzen und technische Anforderungen nach TRGS 510

Zusammenfassung

Ein ATEX-konformes Umluftfiltersystem ist als anerkannte Alternative zur technischen Abluft die ins Freie führt zulässig – jedoch kein gleichwertiger Ersatz in jedem Anwendungsfall. Die Zulässigkeit hängt von den gelagerten Medien, der Filtereignung und der betrieblichen Überwachung ab. DÜPERTHAL bietet vorschriftengerechte Lüftungskomponenten und berät Betreiber bei der medienspezifischen Auslegung.

Rechtliche und normative Grundlage

Was beschreibt die Norm zur Lüftung von Sicherheitsschränken?

Die DIN EN 14470-1 verpflichtet Hersteller, Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten mit Zu- und Abluftanschlüssen auszustatten. Der Betreiber muss auf Basis der TRGS 510 ein geeignetes Lüftungskonzept umsetzen.

Wann ist ein Umluftfilter nach TRGS 510 zulässig?

ATEX-konforme Umluftfiltersysteme gemäß Richtlinie 2014/34/EU sind als Alternative zur technischen Abluft die ins Freie führt anerkannt – vorausgesetzt, das Filtermaterial ist für die jeweiligen Lösemitteldämpfe geeignet und das System wird kontinuierlich überwacht. Die Entscheidung für ein Umluftfiltersystem muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 dokumentiert und begründet werden.

Technischer Vergleich: Umluftfilter vs. technische Abluft

Kriterium Technische Abluft Umluftfiltersystem
Wirkprinzip Ableitung der Dämpfe ins Freie Filtration und Rückführung in den Raum
Rechtliche Basis TRGS 510, ATEX 2014/34/EU TRGS 510, ATEX 2014/34/EU
Geeignet für Alle brennbaren Lösemittel Nur geeignete Stoffe (medienabhängig)
Installationsaufwand Abluftleitung erforderlich Nachrüstbar, keine Abluftleitung nötig
Dauerüberwachung Empfohlen Zwingend erforderlich
Filterstandzeit Entfällt Regelmäßiger Wechsel erforderlich
Sicherheitsniveau Höher (vollständige Ableitung) Abhängig von Filterwirkungsgrad
Typische Anwendung Neubau, Industrie, Labore Nachrüstung, räumliche Einschränkungen, kritische Infrastruktur

Voraussetzungen für den Einsatz eines Umluftfilters

Welche technischen Anforderungen muss ein Umluftfilter erfüllen?

Das Umluftfiltersystem muss ATEX-konform nach Richtlinie 2014/34/EU ausgeführt sein. Der eingesetzte Ventilator sowie alle stromführenden Bauteile müssen diese Anforderung erfüllen. DÜPERTHAL UFV-Einheiten (Umluftfilter mit Ventilator und Überwachung) entsprechen dieser Anforderung in allen Ausführungen.

Welches Filtermaterial ist für welche Stoffe geeignet?

Standardmäßig werden Aktivkohlefilter eingesetzt, die für organische Lösemitteldämpfe ausgelegt sind. Für aggressive, saure, basische oder toxische Dämpfe sind Spezialkohlen oder kombinierte Filtermedien erforderlich. Betreiber sind verpflichtet, die Medienverträglichkeit anhand der Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Stoffe zu prüfen. Eine pauschale Aussage zur Filterbeständigkeit ist aufgrund der Vielzahl möglicher Chemikalien nicht möglich.

Warum ist eine Dauerüberwachung beim Umluftfilter zwingend?

Im Gegensatz zur technischen Abluft, bei der Dämpfe kontinuierlich abgeführt werden, hängt die Schutzwirkung eines Umluftfilters direkt von der Filterkapazität ab. Ein erschöpfter oder falsch ausgelegter Filter führt zum Durchbruch von Lösemitteldämpfen in den Arbeitsraum. Die DIN CEN/TS 17441 empfiehlt daher eine Dauerüberwachung aller Lüftungseinrichtungen. Erst durch kontinuierliches Monitoring kann der Betreiber bei einem Filterversagen oder Lüftungsausfall sofort reagieren.

Pro und Contra: Umluftfilter als Abluftersatz

Pro – Argumente für den Einsatz eines Umluftfilters

  • Keine baulichen Maßnahmen für einen Abluftleitung erforderlich
  • Einfache Nachrüstung an bestehenden Sicherheitsschränken
  • Geringerer Installationsaufwand und kürzere Umsetzungszeit
  • Wirtschaftliche Lösung bei räumlichen oder baulichen Einschränkungen
  • Flexibel bei Standortwechsel des Sicherheitsschranks

Contra – Grenzen und Risiken des Umluftfilters

  • Schutzwirkung ist abhängig von Filterkapazität und -zustand
  • Nicht pauschal für alle Chemikalien und Dampfgemische geeignet
  • Laufende Betriebskosten durch regelmäßigen Filterwechsel
  • Fehlerhafte Filterauswahl oder übersehener Filterdurchbruch kann zu Grenzwertüberschreitungen führen
  • Etwas höherer organisatorischer Aufwand durch Überwachungs- und Dokumentationspflichten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Beim Umluftfilter verbleibt die gefilterte Luft im Raum – die Schutzwirkung ist damit direkt an die Filterqualität und Filterüberwachung gebunden.

Umluftfilter auf Aktivkohlebasis sind für viele organische Lösemittel geeignet, jedoch nicht für alle Stoffe. Ungeeignet sind sie in der Regel für sehr niedrig siedende Verbindungen, stark saure oder basische Dämpfe, toxische Gase sowie Gemische mit unbekannter Zusammensetzung. Die Eignung muss für jeden gelagerten Stoff anhand des Sicherheitsdatenblatts und der Herstellerempfehlung geprüft werden.

Bei einem erschöpften Filter werden Lösemitteldämpfe nicht mehr zurückgehalten und gelangen ungefiltert in den Arbeitsraum. Dies kann zu einer explosionsfähigen Atmosphäre und zur Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) führen. Eine kontinuierliche Filterüberwachung ist daher nicht optional, sondern sicherheitstechnisch zwingend.

Der Ventilator muss als Betriebsmittel die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. Dies gilt seit dem 20. April 2016. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind in allen Ausführungen ATEX-konform zertifiziert.

Ja. Die Entscheidung für ein Umluftfiltersystem anstelle einer technischen Abluft muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 dokumentiert und begründet werden. Dabei sind die gelagerten Medien, die Filtereignung sowie das Überwachungskonzept schriftlich festzuhalten.

Ja – das ist einer der praktischen Vorteile des Umluftfilters. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind als Nachrüstlösungen für bestehende Sicherheitsschränke konzipiert und können ohne bauliche Eingriffe installiert werden. Voraussetzung ist, dass der Schrank über geeignete Anschlussöffnungen verfügt und die Filtereinheit für die gelagerten Medien ausgelegt ist.

Die Filterstandzeit hängt von der Art und Menge der gelagerten Stoffe, der Öffnungshäufigkeit des Schranks und der Beladung der Luft im Schrank ab. Allgemeingültige Wechselintervalle gibt es nicht – der Wechsel richtet sich nach den Herstellerangaben und den Ergebnissen der kontinuierlichen Filterüberwachung. Der Filterwechsel sollte aus sicherheitstechnischen Gründen aber spätestens alle 12 Monate erfolgen. Im Zweifel ist ein frühzeitiger Wechsel der sicherere Weg.

Gemäß DIN CEN/TS 17441 darf der Schalldruckpegel im Raum 52 dB(A) nicht überschreiten. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind auf geräuscharmen Betrieb ausgelegt und für den Dauerbetrieb in Labors und Arbeitsräumen geeignet.

Expertenperspektive

„Ein Umluftfilter ist eine praktische und normkonforme Lösung – aber kein Selbstläufer. Die Filtereignung muss für jeden Stoff geprüft, die Überwachung sichergestellt und der Wechsel konsequent durchgeführt werden. Wer das organisatorisch nicht gewährleisten kann, ist mit technischer Abluft ins Freie besser beraten."


— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung

DÜPERTHAL Lüftungsprodukte: Übersicht

Produkt Typ Besonderheit
UFV-Einheit 2.00.397-1 Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung ATEX-konform
UFV-Einheit 2.00.397-1S Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung ATEX-konform, für Säuren und Laugen
UFV-Einheit 2.00.398 Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung ATEX-konform, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring
UFV-Einheit 2.00.398-S Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung ATEX-konform, für Säuren und Laugen, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring
AUV-Einheit 2.00.321 Abluftüberwachung mit Ventilator ATEX-konform, für technische Abluft
AUV-Einheit 2.00.322 Abluftüberwachung mit Ventilator ATEX-konform, für technische Abluft, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring
AU-Einheit 2.00.360 Abluftüberwachung ohne Ventilator ATEX-konform, für zentrale Abluftanlagen
AU-Einheit 2.00.361 Abluftüberwachung ohne Ventilator ATEX-konform, für zentrale Abluftanlagen, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring
Radialventilator 2.00.177-1 Ex-geschützt, 45 dB(A) Besonders geräuscharm
Radialventilator 2.00.175EX Ex-geschützt, IP 55, 54 dB(A) Hoher Schutzgrad

Normen und Regelwerk (Referenzen)

DokumentInhalt
DIN EN 14470-1Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden
TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
DIN CEN/TS 17441 (DIN 1946-7)Raumlufttechnische Anlagen – Anforderungen an ablufttechnische Einrichtungen
ATEX-Richtlinie 2014/34/EUGeräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
TRGS 727Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
TRGS 400Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
DGUV Regel 113‑001Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen rund um die normkonforme Lagerung von Gefahrstoffen? Unsere Experten beraten Sie gerne – ob zu Sicherheitsschränken, Lüftungskonzepten, Lagermengen oder individuellen Anforderungen Ihres Betriebs.