Reicht ein Umluftfilter als Ersatz für eine technische Abluft bei Gefahrstoffschränken?
Vorschriftengerechter Einsatz von Umluftfiltersystemen an Sicherheitsschränken – Voraussetzungen, Grenzen und technische Anforderungen nach TRGS 510
Zusammenfassung
Ein ATEX-konformes Umluftfiltersystem ist als anerkannte Alternative zur technischen Abluft die ins Freie führt zulässig – jedoch kein gleichwertiger Ersatz in jedem Anwendungsfall. Die Zulässigkeit hängt von den gelagerten Medien, der Filtereignung und der betrieblichen Überwachung ab. DÜPERTHAL bietet vorschriftengerechte Lüftungskomponenten und berät Betreiber bei der medienspezifischen Auslegung.
Rechtliche und normative Grundlage
Was beschreibt die Norm zur Lüftung von Sicherheitsschränken?
Die DIN EN 14470-1 verpflichtet Hersteller, Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten mit Zu- und Abluftanschlüssen auszustatten. Der Betreiber muss auf Basis der TRGS 510 ein geeignetes Lüftungskonzept umsetzen.
Wann ist ein Umluftfilter nach TRGS 510 zulässig?
ATEX-konforme Umluftfiltersysteme gemäß Richtlinie 2014/34/EU sind als Alternative zur technischen Abluft die ins Freie führt anerkannt – vorausgesetzt, das Filtermaterial ist für die jeweiligen Lösemitteldämpfe geeignet und das System wird kontinuierlich überwacht. Die Entscheidung für ein Umluftfiltersystem muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 dokumentiert und begründet werden.
Technischer Vergleich: Umluftfilter vs. technische Abluft
| Kriterium | Technische Abluft | Umluftfiltersystem |
|---|---|---|
| Wirkprinzip | Ableitung der Dämpfe ins Freie | Filtration und Rückführung in den Raum |
| Rechtliche Basis | TRGS 510, ATEX 2014/34/EU | TRGS 510, ATEX 2014/34/EU |
| Geeignet für | Alle brennbaren Lösemittel | Nur geeignete Stoffe (medienabhängig) |
| Installationsaufwand | Abluftleitung erforderlich | Nachrüstbar, keine Abluftleitung nötig |
| Dauerüberwachung | Empfohlen | Zwingend erforderlich |
| Filterstandzeit | Entfällt | Regelmäßiger Wechsel erforderlich |
| Sicherheitsniveau | Höher (vollständige Ableitung) | Abhängig von Filterwirkungsgrad |
| Typische Anwendung | Neubau, Industrie, Labore | Nachrüstung, räumliche Einschränkungen, kritische Infrastruktur |
Voraussetzungen für den Einsatz eines Umluftfilters
Welche technischen Anforderungen muss ein Umluftfilter erfüllen?
Das Umluftfiltersystem muss ATEX-konform nach Richtlinie 2014/34/EU ausgeführt sein. Der eingesetzte Ventilator sowie alle stromführenden Bauteile müssen diese Anforderung erfüllen. DÜPERTHAL UFV-Einheiten (Umluftfilter mit Ventilator und Überwachung) entsprechen dieser Anforderung in allen Ausführungen.
Welches Filtermaterial ist für welche Stoffe geeignet?
Standardmäßig werden Aktivkohlefilter eingesetzt, die für organische Lösemitteldämpfe ausgelegt sind. Für aggressive, saure, basische oder toxische Dämpfe sind Spezialkohlen oder kombinierte Filtermedien erforderlich. Betreiber sind verpflichtet, die Medienverträglichkeit anhand der Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Stoffe zu prüfen. Eine pauschale Aussage zur Filterbeständigkeit ist aufgrund der Vielzahl möglicher Chemikalien nicht möglich.
Warum ist eine Dauerüberwachung beim Umluftfilter zwingend?
Im Gegensatz zur technischen Abluft, bei der Dämpfe kontinuierlich abgeführt werden, hängt die Schutzwirkung eines Umluftfilters direkt von der Filterkapazität ab. Ein erschöpfter oder falsch ausgelegter Filter führt zum Durchbruch von Lösemitteldämpfen in den Arbeitsraum. Die DIN CEN/TS 17441 empfiehlt daher eine Dauerüberwachung aller Lüftungseinrichtungen. Erst durch kontinuierliches Monitoring kann der Betreiber bei einem Filterversagen oder Lüftungsausfall sofort reagieren.
Faktenbox: Umluftfilter an Sicherheitsschränken
- Zulässigkeit: Als Alternative anerkannt
- ATEX-Pflicht: Alle Komponenten müssen Richtlinie 2014/34/EU erfüllen
- Filtereignung: Muss medienspezifisch geprüft werden – Sicherheitsdatenblatt maßgeblich
- Dauerüberwachung: Zwingend erforderlich (DIN CEN/TS 17441)
- Filterwechsel: Regelmäßig und nach Herstellerangaben durchzuführen
- Dokumentation: Einsatz muss in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 begründet sein
- Schallschutz: Lüftungsanlage darf 52 dB(A) im Raum nicht überschreiten
- Lüftungsposition: Muss unmittelbar oberhalb der Bodenauffangwanne wirksam sein
Pro und Contra: Umluftfilter als Abluftersatz
Pro – Argumente für den Einsatz eines Umluftfilters
- Keine baulichen Maßnahmen für einen Abluftleitung erforderlich
- Einfache Nachrüstung an bestehenden Sicherheitsschränken
- Geringerer Installationsaufwand und kürzere Umsetzungszeit
- Wirtschaftliche Lösung bei räumlichen oder baulichen Einschränkungen
- Flexibel bei Standortwechsel des Sicherheitsschranks
Contra – Grenzen und Risiken des Umluftfilters
- Schutzwirkung ist abhängig von Filterkapazität und -zustand
- Nicht pauschal für alle Chemikalien und Dampfgemische geeignet
- Laufende Betriebskosten durch regelmäßigen Filterwechsel
- Fehlerhafte Filterauswahl oder übersehener Filterdurchbruch kann zu Grenzwertüberschreitungen führen
- Etwas höherer organisatorischer Aufwand durch Überwachungs- und Dokumentationspflichten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Beim Umluftfilter verbleibt die gefilterte Luft im Raum – die Schutzwirkung ist damit direkt an die Filterqualität und Filterüberwachung gebunden.
Umluftfilter auf Aktivkohlebasis sind für viele organische Lösemittel geeignet, jedoch nicht für alle Stoffe. Ungeeignet sind sie in der Regel für sehr niedrig siedende Verbindungen, stark saure oder basische Dämpfe, toxische Gase sowie Gemische mit unbekannter Zusammensetzung. Die Eignung muss für jeden gelagerten Stoff anhand des Sicherheitsdatenblatts und der Herstellerempfehlung geprüft werden.
Bei einem erschöpften Filter werden Lösemitteldämpfe nicht mehr zurückgehalten und gelangen ungefiltert in den Arbeitsraum. Dies kann zu einer explosionsfähigen Atmosphäre und zur Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) führen. Eine kontinuierliche Filterüberwachung ist daher nicht optional, sondern sicherheitstechnisch zwingend.
Der Ventilator muss als Betriebsmittel die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. Dies gilt seit dem 20. April 2016. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind in allen Ausführungen ATEX-konform zertifiziert.
Ja. Die Entscheidung für ein Umluftfiltersystem anstelle einer technischen Abluft muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 dokumentiert und begründet werden. Dabei sind die gelagerten Medien, die Filtereignung sowie das Überwachungskonzept schriftlich festzuhalten.
Ja – das ist einer der praktischen Vorteile des Umluftfilters. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind als Nachrüstlösungen für bestehende Sicherheitsschränke konzipiert und können ohne bauliche Eingriffe installiert werden. Voraussetzung ist, dass der Schrank über geeignete Anschlussöffnungen verfügt und die Filtereinheit für die gelagerten Medien ausgelegt ist.
Die Filterstandzeit hängt von der Art und Menge der gelagerten Stoffe, der Öffnungshäufigkeit des Schranks und der Beladung der Luft im Schrank ab. Allgemeingültige Wechselintervalle gibt es nicht – der Wechsel richtet sich nach den Herstellerangaben und den Ergebnissen der kontinuierlichen Filterüberwachung. Der Filterwechsel sollte aus sicherheitstechnischen Gründen aber spätestens alle 12 Monate erfolgen. Im Zweifel ist ein frühzeitiger Wechsel der sicherere Weg.
Gemäß DIN CEN/TS 17441 darf der Schalldruckpegel im Raum 52 dB(A) nicht überschreiten. DÜPERTHAL UFV-Einheiten sind auf geräuscharmen Betrieb ausgelegt und für den Dauerbetrieb in Labors und Arbeitsräumen geeignet.
Expertenperspektive
„Ein Umluftfilter ist eine praktische und normkonforme Lösung – aber kein Selbstläufer. Die Filtereignung muss für jeden Stoff geprüft, die Überwachung sichergestellt und der Wechsel konsequent durchgeführt werden. Wer das organisatorisch nicht gewährleisten kann, ist mit technischer Abluft ins Freie besser beraten."
— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung
DÜPERTHAL Lüftungsprodukte: Übersicht
| Produkt | Typ | Besonderheit |
| UFV-Einheit 2.00.397-1 | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform |
| UFV-Einheit 2.00.397-1S | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform, für Säuren und Laugen |
| UFV-Einheit 2.00.398 | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring |
| UFV-Einheit 2.00.398-S | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform, für Säuren und Laugen, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring |
| AUV-Einheit 2.00.321 | Abluftüberwachung mit Ventilator | ATEX-konform, für technische Abluft |
| AUV-Einheit 2.00.322 | Abluftüberwachung mit Ventilator | ATEX-konform, für technische Abluft, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring |
| AU-Einheit 2.00.360 | Abluftüberwachung ohne Ventilator | ATEX-konform, für zentrale Abluftanlagen |
| AU-Einheit 2.00.361 | Abluftüberwachung ohne Ventilator | ATEX-konform, für zentrale Abluftanlagen, mit Funkeinheit für DÜPERTHAL connect Monitoring |
| Radialventilator 2.00.177-1 | Ex-geschützt, 45 dB(A) | Besonders geräuscharm |
| Radialventilator 2.00.175EX | Ex-geschützt, IP 55, 54 dB(A) | Hoher Schutzgrad |
Normen und Regelwerk (Referenzen)
| Dokument | Inhalt |
|---|---|
| DIN EN 14470-1 | Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern |
| DIN CEN/TS 17441 (DIN 1946-7) | Raumlufttechnische Anlagen – Anforderungen an ablufttechnische Einrichtungen |
| ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen |
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen |
| DGUV Regel 113‑001 | Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) |
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