Lüftung von Sicherheitsschränken
Sicherheitsschränke gemäß DIN EN 14470 müssen mit Zu- und Abluftanschlüssen versehen sein, um mit Hilfe eines technischen Abluftsystems den Austritt von gefährlichen Dämpfen in den Arbeitsraum zu vermeiden. Dabei ist die Lüftung an ungefährdeter Stelle ins Freie zu führen. Alternativ haben sich bei Sicherheitsschränken für Lösemittel ATEX-konforme (2014/34/EU) Umluftfiltersysteme in der Praxis bewährt. Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sind aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials gemäß TRGS 510 zu erden.