Darf ein Sicherheitsschrank in einer Ex-Zone (Zone 0, 1 oder 2) aufgestellt werden?
Explosionsschutz, ATEX-Anforderungen und vorschriftengerechte Aufstellung von Sicherheitsschränken in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV, TRGS 510 und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.
Zusammenfassung
Die Aufstellung eines Sicherheitsschranks in einer Ex-Zone ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine differenzierte Betrachtung: Alle am Schrank betriebenen elektrischen Komponenten – insbesondere Ventilatoren, Steuereinheiten und Überwachungsmodule – müssen die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen und der jeweiligen Gerätekategorie der Zone entsprechen. Der Schrank selbst ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie, da er keine eigene Zündquelle darstellt. Die Aufstellung in Zone 0 ist für handelsübliche Sicherheitsschränke praktisch ausgeschlossen. Für Zone 1 und Zone 2 ist sie unter definierten Bedingungen und mit geeigneten Komponenten vorschriftenkonform möglich. DÜPERTHAL bietet ATEX-konforme Lüftungskomponenten für alle gängigen Aufstellungsszenarien.
Grundlage: Was ist eine Ex-Zone?
Wie werden explosionsgefährdete Bereiche klassifiziert?
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt. Die Klassifizierung richtet sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Anhang 2) und den TRGS 720 bis 727.
| Zone | Definition | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Zone 0 | Explosionsfähige Atmosphäre tritt ständig, langanhaltend oder häufig auf | Innenraum von Lagertanks, Behälterinnenräume |
| Zone 1 | Explosionsfähige Atmosphäre tritt gelegentlich im Normalbetrieb auf | Abfüllbereiche, Pumpenräume, Lackierkabinen |
| Zone 2 | Explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb selten und kurzzeitig auf | Umgebung von Zone-1-Bereichen, Bereiche mit dichten Dichtungen |
Die Zoneneinteilung ist vom Arbeitgeber im Explosionsschutzdokument nach § 6 BetrSichV festzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.
Welche Anforderungen gelten für Betriebsmittel in Ex-Zonen?
Elektrische und nicht-elektrische Betriebsmittel, die in Ex-Zonen eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Geräterichlinie) zertifiziert sein. Maßgeblich ist die Gerätekategorie, die der jeweiligen Zone entspricht:
| Zone | Erforderliche Gerätekategorie | Schutzgrad |
|---|---|---|
| Zone 0 | Kategorie 1G | Sehr hoher Schutz, zwei unabhängige Schutzmittel |
| Zone 1 | Kategorie 2G | Hoher Schutz, auch bei vorhersehbaren Störungen |
| Zone 2 | Kategorie 3G | Normaler Schutz, wirksam im Normalbetrieb |
„G" steht für gasexplosionsgefährdete Bereiche. Bei Staub-Explosionsgefahren gilt „D" (Dust).
Ist der Sicherheitsschrank selbst ein ATEX-Gerät?
Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, solange er keine eigene potenzielle Zündquelle aufweist – also keine elektrischen, mechanischen oder thermischen Komponenten enthält, die eine Zündung auslösen könnten. Der passive Schrankkorpus selbst bedarf daher keiner ATEX-Zertifizierung.
Was gilt für die am Schrank betriebenen Komponenten?
Sobald elektrische Betriebsmittel am Schrank betrieben werden – Ventilatoren, Abluftüberwachungseinheiten, Beleuchtungen, Steuer- oder Funktionseinheiten – gelten diese als Betriebsmittel im Sinne der BetrSichV und müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. Die Kombination eines Ventilators mit einem Sicherheitsschrank stellt eine Gerätekombination im Sinne der BetrSichV dar. Alle DÜPERTHAL Lüftungskomponenten (AUV, AU, UFV) sind in allen Ausführungen ATEX-konform nach 2014/34/EU zertifiziert.
Aufstellung in den einzelnen Zonen
Zone 0: Ist die Aufstellung eines Sicherheitsschranks zulässig?
Die Aufstellung in Zone 0 ist für handelsübliche Sicherheitsschränke praktisch ausgeschlossen. Zone 0 bezeichnet Bereiche, in denen ständig eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt – typischerweise Innenräume von Tanks oder geschlossene Behälter. In diesen Bereichen ist der Betrieb von Sicherheitsschränken weder vorgesehen noch vorschriftenkonform realisierbar.
Zone 1: Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufstellung zulässig?
In Zone 1 ist die Aufstellung möglich, wenn alle elektrischen Komponenten am Schrank der Gerätekategorie 2G (ATEX 2014/34/EU) entsprechen. Zusätzlich gilt:
- Der Schrank muss technisch belüftet sein (ATEX-konformer Ventilator der Kategorie 2G)
- Das Explosionsschutzdokument muss die Aufstellung und die eingesetzten Betriebsmittel dokumentieren
- Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 muss die Maßnahmen nachweisen
- Organisatorische Maßnahmen nach TRGS 725 sind zu beachte
In der betrieblichen Praxis ist die Aufstellung in Zone 1 selten notwendig. Durch geeignete Planung – insbesondere die richtige Platzierung des Schranks außerhalb der Ex-Zone – kann die Zone-1-Situation in der Regel vermieden werden.
Zone 2: Ist die Aufstellung zulässig?
Zone 2 ist der häufigste Anwendungsfall in der Praxis. Hier ist die Aufstellung mit elektrischen Komponenten der Gerätekategorie 3G zulässig. DÜPERTHAL AUV-, AU- und UFV-Einheiten erfüllen diese Anforderung. Auch hier gilt: Alle elektrischen Betriebsmittel am Schrank müssen der erforderlichen Kategorie entsprechen und das Explosionsschutzdokument muss aktualisiert werden.
Entsteht durch den Sicherheitsschrank selbst eine Ex-Zone?
Schafft ein unbelüfteter Sicherheitsschrank eine Ex-Zone in seiner Umgebung?
Ja. Ein unbelüfteter Sicherheitsschrank, in dem brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, kann in seiner Umgebung eine Ex-Zone 2 erzeugen – insbesondere durch Dämpfe, die beim Öffnen des Schranks oder durch undichte Behälter austreten. Die TRGS 510 (Anhang 1) weist darauf hin, dass durch geeignete Lüftung die Entstehung einer Ex-Zone um den Schrank verhindert werden kann.
Wie verhindert technische Belüftung die Entstehung einer Ex-Zone?
Ab einem 10-fachen Luftwechsel pro Stunde im Schrankinneren wird die Dampfkonzentration ausreichend verdünnt, sodass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre im oder um den Schrank entsteht. Bei ausreichender technischer Belüftung entfällt damit die Ex-Zone um den Schrank, was den Betrieb elektrischer Geräte in unmittelbarer Schrankumgebung vereinfacht. DÜPERTHAL stattet alle Sicherheitsschränke standardmäßig mit Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene aus.
Faktenbox: Sicherheitsschrank und Ex-Zone
- Zone 0: Aufstellung handelsüblicher Sicherheitsschränke nicht möglich
- Zone 1: Möglich mit ATEX-Kategorie-2G-Komponenten; Explosionsschutzdokument zwingend
- Zone 2: Möglich mit ATEX-Kategorie-3G-Komponenten; häufigster Praxisfall
- Schrank selbst: Kein ATEX-Gerät, solange keine eigene Zündquelle vorhanden
- Elektrische Komponenten: Müssen ATEX 2014/34/EU entsprechen – zwingend für Ventilatoren, Überwachungseinheiten, Steuermodule
- Unbelüfteter Schrank: Kann Zone-2-Atmosphäre in seiner Umgebung erzeugen
- 10-facher Luftwechsel/h: Verhindert Ex-Zone um den Schrank
- Explosionsschutzdokument: Muss Aufstellung und Betriebsmittel dokumentieren (§ 6 BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilung: Nach TRGS 400 zwingend erforderlich
- Erdungspflicht: Unbelüftete Schränke müssen geerdet werden (TRGS 727)
- DÜPERTHAL Lüftungskomponenten: ATEX-konform nach 2014/34/EU in allen Ausführungen
Vergleich: Aufstellungsszenarien
| Szenario | Zone | ATEX-Kategorie Komponenten | Zulässig? | Besondere Anforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Schrank außerhalb Ex-Zone, belüftet | – | Keine ATEX-Pflicht | Ja – Standardfall | Normaler Betrieb nach TRGS 510 |
| Schrank außerhalb Ex-Zone, unbelüftet | – | Keine, aber Erdung | Eingeschränkt | Erdungspflicht, erhöhte Dokumentation |
| Schrank in Zone 2, belüftet | Zone 2 | Kategorie 3G | Ja | ATEX-3G-Komponenten, Explosionsschutzdokument |
| Schrank in Zone 1, belüftet | Zone 1 | Kategorie 2G | Ja | ATEX-2G-Komponenten, erhöhte Anforderungen |
| Schrank in Zone 0 | Zone 0 | Kategorie 1G | Nein – praktisch ausgeschlossen | Nicht vorgesehen |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein – der Schrankkorpus nach DIN EN 14470-1 ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, solange er keine eigene Zündquelle enthält. Zertifizierungspflichtig sind ausschließlich die am Schrank betriebenen elektrischen Betriebsmittel wie Ventilatoren, Überwachungseinheiten und Beleuchtungen. Diese müssen der jeweiligen Gerätekategorie der Zone entsprechen.
In Zone 2 muss der Ventilator der Gerätekategorie 3G nach ATEX 2014/34/EU entsprechen. In Zone 1 ist Kategorie 2G erforderlich. DÜPERTHAL AUV-Einheiten und UFV-Einheiten sind in allen Ausführungen ATEX-konform zertifiziert und für den Einsatz in Zone-2-Umgebungen geeignet.
Das Explosionsschutzdokument nach § 6 BetrSichV muss die Zoneneinteilung, die aufgestellten Betriebsmittel mit ihrer Gerätekategorie, die durchgeführten Schutzmaßnahmen sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung enthalten. Bei Aufstellung eines Sicherheitsschranks in einer Ex-Zone sind die verwendeten Lüftungskomponenten und deren ATEX-Zertifizierung explizit zu dokumentieren.
Nein – die Belüftung des Schranks verhindert lediglich, dass der Schrank selbst eine zusätzliche Ex-Zone in seiner Umgebung erzeugt. Eine bereits bestehende Ex-Zone im Arbeitsraum – die durch andere Quellen definiert wurde – wird durch die Schrankbelüftung nicht aufgehoben. Maßgeblich bleibt die Zoneneinteilung gemäß Explosionsschutzdokument.
Das ist in der Praxis nicht empfehlenswert und erfordert eine besonders sorgfältige Gefährdungsbeurteilung. Ohne Belüftung besteht das Risiko, dass sich im Schrankinneren und beim Öffnen im Nahbereich eine gefährliche Dampfkonzentration aufbaut. Zusätzlich ist eine Erdung des Schranks nach TRGS 727 zwingend. Die eindeutig sicherere und vorschriftenkonforme Lösung ist die Kombination mit ATEX-konformer technischer Belüftung.
Ja. Alle elektrischen Komponenten, die in einer Ex-Zone betrieben werden – einschließlich Funkeinheiten für DÜPERTHAL connect – müssen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU entsprechen und der Gerätekategorie der jeweiligen Zone genügen. DÜPERTHAL UFV- und AUV-Einheiten mit Funkeinheit (Varianten 2.00.398 und 2.00.322) sind ATEX-konform ausgeführt.
Die Zoneneinteilung für Gase und Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten richtet sich nach TRGS 722 (Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären), TRGS 723 (Beurteilung der Explosionsgefährdung) sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Einteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers und muss im Explosionsschutzdokument festgehalten werden.
Die TRGS 727 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen) schreibt für Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung eine Erdung vor. In Ex-Zonen kommt der Erdung eine erhöhte Bedeutung zu, da elektrostatische Entladungen als Zündquelle wirken können. DÜPERTHAL Sicherheitsschränke sind standardmäßig mit einem Erdungsanschluss ausgestattet.
Expertenperspektive
„In der Praxis lässt sich die Aufstellung in einer Ex-Zone fast immer durch eine vorausschauende Planung vermeiden – nämlich indem der belüftete Sicherheitsschrank selbst keine Ex-Zone erzeugt und außerhalb bestehender Zonen platziert wird. Muss ein Schrank dennoch in Zone 1 oder 2 stehen, ist das mit ATEX-konformen Komponenten und einem aktuellen Explosionsschutzdokument vorschriftenkonform lösbar. Zone 0 scheidet für Sicherheitsschränke in der Praxis aus."
— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung
DÜPERTHAL ATEX-konforme Lüftungskomponenten
Alle DÜPERTHAL Lüftungseinheiten sind nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert und für den Einsatz in Zone-2-Umgebungen (Kategorie 3G) geeignet. Für Zone-1-Anforderungen (Kategorie 2G) steht die Fachberatung von DÜPERTHAL für eine individuelle Komponentenauswahl zur Verfügung.
| Produkt | Typ | ATEX-Eignung |
|---|---|---|
| UFV-Einheit 2.00.397-1 | Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung | ATEX-konform 2014/34/EU |
| UFV-Einheit 2.00.397-1S | Umluftfilter, Säuren und Laugen | ATEX-konform 2014/34/EU |
| UFV-Einheit 2.00.398 | Umluftfilter + DÜPERTHAL connect Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU |
| AUV-Einheit 2.00.321 | Abluftüberwachung mit Ventilator | ATEX-konform 2014/34/EU |
| AUV-Einheit 2.00.322 | Abluftüberwachung + DÜPERTHAL connect Funkeinheit | ATEX-konform 2014/34/EU |
| AU-Einheit 2.00.360 | Abluftüberwachung ohne Ventilator | ATEX-konform 2014/34/EU |
| Radialventilator 2.00.175EX | Ex-geschützt, IP 55, 54 dB(A) | ATEX-konform, hoher Schutzgrad |
| Radialventilator 2.00.176EX | Ex-geschützt, Kaltleiter, 54 dB(A) | ATEX-konform |
| Radialventilator 2.00.178EX | Ex-geschützt, Kaltleiter, 45 dB(A) | ATEX-konform, geräuscharm |
| Radialventilator 2.00.179EX | Ex-geschützt, IP 54, 54 dB(A) | ATEX-konform |
Normen und Regelwerk (Referenzen)
| Dokument | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| BetrSichV, Anhang 2 | Betriebssicherheitsverordnung – Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche | Aktuell |
| ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen | Seit 20.04.2016 |
| ATEX-Richtlinie 1999/92/EG | Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Betreiberpflichten) | Aktuell |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern | Dezember 2020 |
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | Aktuell |
| TRGS 722 | Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären | Aktuell |
| TRGS 723 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung | Aktuell |
| TRGS 724 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes | Aktuell |
| TRGS 725 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des organisatorischen Explosionsschutzes | Aktuell |
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | Aktuell |
| DIN EN 14470-1 | Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden | Aktuell |
| DGUV Regel 113-001 | Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) | Aktuell |
| DIN CEN/TS 17441 (DIN 1946-7) | Raumlufttechnische Anlagen – Anforderungen an ablufttechnische Einrichtungen | Aktuell |
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