Darf ein Sicherheitsschrank in einer Ex-Zone (Zone 0, 1 oder 2) aufgestellt werden?

Explosionsschutz, ATEX-Anforderungen und vorschriftengerechte Aufstellung von Sicherheitsschränken in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV, TRGS 510 und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.

Zusammenfassung

Die Aufstellung eines Sicherheitsschranks in einer Ex-Zone ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine differenzierte Betrachtung: Alle am Schrank betriebenen elektrischen Komponenten – insbesondere Ventilatoren, Steuereinheiten und Überwachungsmodule – müssen die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen und der jeweiligen Gerätekategorie der Zone entsprechen. Der Schrank selbst ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie, da er keine eigene Zündquelle darstellt. Die Aufstellung in Zone 0 ist für handelsübliche Sicherheitsschränke praktisch ausgeschlossen. Für Zone 1 und Zone 2 ist sie unter definierten Bedingungen und mit geeigneten Komponenten vorschriftenkonform möglich. DÜPERTHAL bietet ATEX-konforme Lüftungskomponenten für alle gängigen Aufstellungsszenarien.

Grundlage: Was ist eine Ex-Zone?

Wie werden explosionsgefährdete Bereiche klassifiziert?

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt. Die Klassifizierung richtet sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Anhang 2) und den TRGS 720 bis 727.

Zone Definition Typische Beispiele
Zone 0 Explosionsfähige Atmosphäre tritt ständig, langanhaltend oder häufig auf Innenraum von Lagertanks, Behälterinnenräume
Zone 1 Explosionsfähige Atmosphäre tritt gelegentlich im Normalbetrieb auf Abfüllbereiche, Pumpenräume, Lackierkabinen
Zone 2 Explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb selten und kurzzeitig auf Umgebung von Zone-1-Bereichen, Bereiche mit dichten Dichtungen

Die Zoneneinteilung ist vom Arbeitgeber im Explosionsschutzdokument nach § 6 BetrSichV festzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.

Welche Anforderungen gelten für Betriebsmittel in Ex-Zonen?

Elektrische und nicht-elektrische Betriebsmittel, die in Ex-Zonen eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Geräterichlinie) zertifiziert sein. Maßgeblich ist die Gerätekategorie, die der jeweiligen Zone entspricht:

Zone Erforderliche Gerätekategorie Schutzgrad
Zone 0 Kategorie 1G Sehr hoher Schutz, zwei unabhängige Schutzmittel
Zone 1 Kategorie 2G Hoher Schutz, auch bei vorhersehbaren Störungen
Zone 2 Kategorie 3G Normaler Schutz, wirksam im Normalbetrieb

„G" steht für gasexplosionsgefährdete Bereiche. Bei Staub-Explosionsgefahren gilt „D" (Dust).

Ist der Sicherheitsschrank selbst ein ATEX-Gerät?

Ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, solange er keine eigene potenzielle Zündquelle aufweist – also keine elektrischen, mechanischen oder thermischen Komponenten enthält, die eine Zündung auslösen könnten. Der passive Schrankkorpus selbst bedarf daher keiner ATEX-Zertifizierung.

Was gilt für die am Schrank betriebenen Komponenten?

Sobald elektrische Betriebsmittel am Schrank betrieben werden – Ventilatoren, Abluftüberwachungseinheiten, Beleuchtungen, Steuer- oder Funktionseinheiten – gelten diese als Betriebsmittel im Sinne der BetrSichV und müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllen. Die Kombination eines Ventilators mit einem Sicherheitsschrank stellt eine Gerätekombination im Sinne der BetrSichV dar. Alle DÜPERTHAL Lüftungskomponenten (AUV, AU, UFV) sind in allen Ausführungen ATEX-konform nach 2014/34/EU zertifiziert.

Aufstellung in den einzelnen Zonen

Zone 0: Ist die Aufstellung eines Sicherheitsschranks zulässig?

Die Aufstellung in Zone 0 ist für handelsübliche Sicherheitsschränke praktisch ausgeschlossen. Zone 0 bezeichnet Bereiche, in denen ständig eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt – typischerweise Innenräume von Tanks oder geschlossene Behälter. In diesen Bereichen ist der Betrieb von Sicherheitsschränken weder vorgesehen noch vorschriftenkonform realisierbar.

Zone 1: Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufstellung zulässig?

In Zone 1 ist die Aufstellung möglich, wenn alle elektrischen Komponenten am Schrank der Gerätekategorie 2G (ATEX 2014/34/EU) entsprechen. Zusätzlich gilt:

  • Der Schrank muss technisch belüftet sein (ATEX-konformer Ventilator der Kategorie 2G)
  • Das Explosionsschutzdokument muss die Aufstellung und die eingesetzten Betriebsmittel dokumentieren
  • Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 muss die Maßnahmen nachweisen
  • Organisatorische Maßnahmen nach TRGS 725 sind zu beachte

In der betrieblichen Praxis ist die Aufstellung in Zone 1 selten notwendig. Durch geeignete Planung – insbesondere die richtige Platzierung des Schranks außerhalb der Ex-Zone – kann die Zone-1-Situation in der Regel vermieden werden.

Zone 2: Ist die Aufstellung zulässig?

Zone 2 ist der häufigste Anwendungsfall in der Praxis. Hier ist die Aufstellung mit elektrischen Komponenten der Gerätekategorie 3G zulässig. DÜPERTHAL AUV-, AU- und UFV-Einheiten erfüllen diese Anforderung. Auch hier gilt: Alle elektrischen Betriebsmittel am Schrank müssen der erforderlichen Kategorie entsprechen und das Explosionsschutzdokument muss aktualisiert werden.

Entsteht durch den Sicherheitsschrank selbst eine Ex-Zone?

Schafft ein unbelüfteter Sicherheitsschrank eine Ex-Zone in seiner Umgebung?

Ja. Ein unbelüfteter Sicherheitsschrank, in dem brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, kann in seiner Umgebung eine Ex-Zone 2 erzeugen – insbesondere durch Dämpfe, die beim Öffnen des Schranks oder durch undichte Behälter austreten. Die TRGS 510 (Anhang 1) weist darauf hin, dass durch geeignete Lüftung die Entstehung einer Ex-Zone um den Schrank verhindert werden kann.

Wie verhindert technische Belüftung die Entstehung einer Ex-Zone?

Ab einem 10-fachen Luftwechsel pro Stunde im Schrankinneren wird die Dampfkonzentration ausreichend verdünnt, sodass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre im oder um den Schrank entsteht. Bei ausreichender technischer Belüftung entfällt damit die Ex-Zone um den Schrank, was den Betrieb elektrischer Geräte in unmittelbarer Schrankumgebung vereinfacht. DÜPERTHAL stattet alle Sicherheitsschränke standardmäßig mit Be- und Entlüftung in jeder Schrankebene aus.

Vergleich: Aufstellungsszenarien

Szenario Zone ATEX-Kategorie Komponenten Zulässig? Besondere Anforderungen
Schrank außerhalb Ex-Zone, belüftet Keine ATEX-Pflicht Ja – Standardfall Normaler Betrieb nach TRGS 510
Schrank außerhalb Ex-Zone, unbelüftet Keine, aber Erdung Eingeschränkt Erdungspflicht, erhöhte Dokumentation
Schrank in Zone 2, belüftet Zone 2 Kategorie 3G Ja ATEX-3G-Komponenten, Explosionsschutzdokument
Schrank in Zone 1, belüftet Zone 1 Kategorie 2G Ja ATEX-2G-Komponenten, erhöhte Anforderungen
Schrank in Zone 0 Zone 0 Kategorie 1G Nein – praktisch ausgeschlossen Nicht vorgesehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – der Schrankkorpus nach DIN EN 14470-1 ist kein Gerät im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, solange er keine eigene Zündquelle enthält. Zertifizierungspflichtig sind ausschließlich die am Schrank betriebenen elektrischen Betriebsmittel wie Ventilatoren, Überwachungseinheiten und Beleuchtungen. Diese müssen der jeweiligen Gerätekategorie der Zone entsprechen.

In Zone 2 muss der Ventilator der Gerätekategorie 3G nach ATEX 2014/34/EU entsprechen. In Zone 1 ist Kategorie 2G erforderlich. DÜPERTHAL AUV-Einheiten und UFV-Einheiten sind in allen Ausführungen ATEX-konform zertifiziert und für den Einsatz in Zone-2-Umgebungen geeignet.

Das Explosionsschutzdokument nach § 6 BetrSichV muss die Zoneneinteilung, die aufgestellten Betriebsmittel mit ihrer Gerätekategorie, die durchgeführten Schutzmaßnahmen sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung enthalten. Bei Aufstellung eines Sicherheitsschranks in einer Ex-Zone sind die verwendeten Lüftungskomponenten und deren ATEX-Zertifizierung explizit zu dokumentieren.

Nein – die Belüftung des Schranks verhindert lediglich, dass der Schrank selbst eine zusätzliche Ex-Zone in seiner Umgebung erzeugt. Eine bereits bestehende Ex-Zone im Arbeitsraum – die durch andere Quellen definiert wurde – wird durch die Schrankbelüftung nicht aufgehoben. Maßgeblich bleibt die Zoneneinteilung gemäß Explosionsschutzdokument.

Das ist in der Praxis nicht empfehlenswert und erfordert eine besonders sorgfältige Gefährdungsbeurteilung. Ohne Belüftung besteht das Risiko, dass sich im Schrankinneren und beim Öffnen im Nahbereich eine gefährliche Dampfkonzentration aufbaut. Zusätzlich ist eine Erdung des Schranks nach TRGS 727 zwingend. Die eindeutig sicherere und vorschriftenkonforme Lösung ist die Kombination mit ATEX-konformer technischer Belüftung.

Ja. Alle elektrischen Komponenten, die in einer Ex-Zone betrieben werden – einschließlich Funkeinheiten für DÜPERTHAL connect – müssen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU entsprechen und der Gerätekategorie der jeweiligen Zone genügen. DÜPERTHAL UFV- und AUV-Einheiten mit Funkeinheit (Varianten 2.00.398 und 2.00.322) sind ATEX-konform ausgeführt.

Die Zoneneinteilung für Gase und Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten richtet sich nach TRGS 722 (Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären), TRGS 723 (Beurteilung der Explosionsgefährdung) sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Einteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers und muss im Explosionsschutzdokument festgehalten werden.

Die TRGS 727 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen) schreibt für Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung eine Erdung vor. In Ex-Zonen kommt der Erdung eine erhöhte Bedeutung zu, da elektrostatische Entladungen als Zündquelle wirken können. DÜPERTHAL Sicherheitsschränke sind standardmäßig mit einem Erdungsanschluss ausgestattet.

Expertenperspektive

„In der Praxis lässt sich die Aufstellung in einer Ex-Zone fast immer durch eine vorausschauende Planung vermeiden – nämlich indem der belüftete Sicherheitsschrank selbst keine Ex-Zone erzeugt und außerhalb bestehender Zonen platziert wird. Muss ein Schrank dennoch in Zone 1 oder 2 stehen, ist das mit ATEX-konformen Komponenten und einem aktuellen Explosionsschutzdokument vorschriftenkonform lösbar. Zone 0 scheidet für Sicherheitsschränke in der Praxis aus."


— DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Fachberatung Gefahrstofflagerung

DÜPERTHAL ATEX-konforme Lüftungskomponenten

Alle DÜPERTHAL Lüftungseinheiten sind nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert und für den Einsatz in Zone-2-Umgebungen (Kategorie 3G) geeignet. Für Zone-1-Anforderungen (Kategorie 2G) steht die Fachberatung von DÜPERTHAL für eine individuelle Komponentenauswahl zur Verfügung.

Produkt Typ ATEX-Eignung
UFV-Einheit 2.00.397-1 Umluftfilter mit Ventilator + Überwachung ATEX-konform 2014/34/EU
UFV-Einheit 2.00.397-1S Umluftfilter, Säuren und Laugen ATEX-konform 2014/34/EU
UFV-Einheit 2.00.398 Umluftfilter + DÜPERTHAL connect Funkeinheit ATEX-konform 2014/34/EU
AUV-Einheit 2.00.321 Abluftüberwachung mit Ventilator ATEX-konform 2014/34/EU
AUV-Einheit 2.00.322 Abluftüberwachung + DÜPERTHAL connect Funkeinheit ATEX-konform 2014/34/EU
AU-Einheit 2.00.360 Abluftüberwachung ohne Ventilator ATEX-konform 2014/34/EU
Radialventilator 2.00.175EX Ex-geschützt, IP 55, 54 dB(A) ATEX-konform, hoher Schutzgrad
Radialventilator 2.00.176EX Ex-geschützt, Kaltleiter, 54 dB(A) ATEX-konform
Radialventilator 2.00.178EX Ex-geschützt, Kaltleiter, 45 dB(A) ATEX-konform, geräuscharm
Radialventilator 2.00.179EX Ex-geschützt, IP 54, 54 dB(A) ATEX-konform

Normen und Regelwerk (Referenzen)

Dokument Inhalt Stand
BetrSichV, Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung – Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche Aktuell
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Seit 20.04.2016
ATEX-Richtlinie 1999/92/EG Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Betreiberpflichten) Aktuell
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Dezember 2020
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Aktuell
TRGS 722 Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären Aktuell
TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung Aktuell
TRGS 724 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes Aktuell
TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des organisatorischen Explosionsschutzes Aktuell
TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Aktuell
DIN EN 14470-1 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten – Klassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden Aktuell
DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Aktuell
DIN CEN/TS 17441 (DIN 1946-7) Raumlufttechnische Anlagen – Anforderungen an ablufttechnische Einrichtungen Aktuell

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