Relevante AGB: Kindliche Beschränkungen & Haftung prüfen

AGB und Nutzungsbedingungen

Anbieterkennzeichnung und Anwendungsbereich

Die Anwendung DÜPERTHAL connect (https://app.dueperthal-connect.com/), der Onlineshop (insbesondere unter https://dueperthal.com/) und das weitere Warenangebot wird angeboten von der DÜPERTHAL SICHERHEITSTECHNIK GMBH & CO. KG, Frankenstraße 3, 63791 Karlstein, nachfolgend DÜPERTHAL.

Kontaktdaten und rechtliche Informationen zum Anbieter:

Fax: +49 6188 9139-121

E-Mail: info@dueperthal.com

vertreten durch: die Geschäftsführung:
Franz-Josef Hagen, Alexander Hanning, Maximilian Hanning

Amtsgericht Aschaffenburg HRA Nr. 3229

Persönlich haftender Gesellschafter:

DÜPERTHAL Beteiligungs GmbH, 33813 Oerlinghausen, Germany

Amtsgericht Lemgo HRB Nr. 4193

Ust.-ID-Nr.: DE173162942

Mit Abschluss des Vertrages bei Bestellung im Onlineshop von DÜPERTHAL (insbesondere unter https://dueperthal.com/) und/oder bei Bestellung von Waren bei DÜPERTHAL auf anderem Vertriebswege und/oder zur Verwendung der Anwendung DÜPERTHAL connect erklärt sich der Kunde/Käufer mit diesen AGB einverstanden.

I. Spezifische Regelungen und AGB bzgl. der Anwendung DÜPERTHAL connect 

§ 1 Leistungsinhalt der Anwendung und verfügbare Versionen

(1) DÜPERTHAL stellt mit der Anwendung DÜPERTHAL connect ein Hilfsmittel/Werkzeug zur digitalisierten Verwaltung von Gefahrstoffen. Gegenstand des Vertrages ist insoweit die Überlassung von Software durch DÜPERTHAL zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung.

(2) Der Zugriff auf die Anwendung DÜPERTHAL connect erfolgt ausschließlich browserbasiert. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server des Providers. DÜPERTHAL schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von DÜPERTHAL betriebenen Übergabepunkt.

(3) Jeder Kunde kann eine sich aus dem Preis-Leistungs-Verzeichnis ergebende Anzahl von Anwendern im Rahmen des vorgegebenen Rechte-Rollen-Konzeptes anlegen.

(4) Es können Stammdaten zu Standorten, Räumen, Lagereinrichtungen, Gefahrstoffen und Hilfsmitteln konfiguriert und gespeichert werden. Allen Stammdaten können Bestände in der Bestandsverwaltung zugeordnet werden. Die den Beständen zugeordneten Information werden in einer Datenbank gespeichert und stehen allen Anwendern des jeweiligen Kunden im Team jederzeit auf Abruf zur Verfügung.

(5) Die verfügbaren Pakete und Erweiterungen finden Sie im jeweils aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis.

§ 2 Technische Bereitstellung, Datenspeicherung, Verfügbarkeit und Leistungseinschränkungen

(1) Die Anwendung DÜPERTHAL connect wird auf den Systemen von DÜPERTHAL bzw. bei von DÜPERTHAL ausgewählten qualifizierten Subdienstleistern betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Erweiterungen zur Verfügung.

(2) DÜPERTHAL ist berechtigt, den Leistungsumfang zu modifizieren (bspw. bei Updates oder Upgrades) oder vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, sofern und soweit dies aufgrund einer richterlichen Entscheidung oder einer behördlichen Maßnahme, zur Sicherung des Datenschutzes, zur Unterbindung einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung oder zu einer Leistungsverbesserung erforderlich ist.

(3) DÜPERTHAL ist ferner berechtigt, den Leistungsumfang zu modifizieren (bspw. bei Updates oder Upgrades) oder vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, sofern und soweit dies aufgrund notwendiger Wartungs- und Installationsmaßnahmen erforderlich ist.

(4) DÜPERTHAL hat insoweit grundsätzlich etwaige Einschränkungen nach Absatz (2) und (3) auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren und schnellstmöglich zu beseitigen.

(5) Sofern Leistungseinschränkungen, insbesondere zeitweise Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen auf höherer Gewalt beruhen, ist DÜPERTHAL für den entsprechenden Zeitraum von der Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.

(6) Als höhere Gewalt gelten insoweit alle von DÜPERTHAL nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von DÜPERTHAL liegenden Leistungshindernisse. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Naturgewalten, Feuer, Arbeitskampfmaßnahmen (sog. Streik; auch in involvierten Drittbetrieben), Einschränkungen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakte zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung einer Pandemie, wie bspw. im Falle des Coronavirus und eine Unterbrechung der Stromversorgung.

(7) DÜPERTHAL überlässt dem Kunden die Anwendung DÜPERTHAL connect im Übrigen mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel.

(8) DÜPERTHAL kann mit Zustimmung des Kunden die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum, der zu einer geringeren als der nach Absatz (7) definierten Verfügbarkeit führt, unterbrechen. Der Kunde wird die Zustimmung nur verweigern, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Diese Zeiträume sowie die aus den Absätzen (2), (3) und (5) bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.

(9) Der Kunde hat die Möglichkeit, über den für ihn von DÜPERTHAL zur Anwendung DÜPERTHAL connect bereitgestellten Zugang Angaben und Daten auf den Systemen von DÜPERTHAL zu hinterlegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect zugreifen und diese dort verwalten kann (bspw. Stamm- und Bestandsdaten). DÜPERTHAL schuldet insoweit lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect durch den Kunden. DÜPERTHAL treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde eigenständig verantwortlich. DÜPERTHAL wird während der Vertragslaufzeit eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen.

(10) DÜPERTHAL ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten bzw. hinterlegten Stammdaten herauszugeben. Eine Verfügbarkeit und ein Zugriff wird insoweit nur über den Onlinezugang der Anwendung gewährt. Eine optionale Herausgabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten von DÜPERTHAL und auf Kosten des Kunden. Ausgenommen sind hiervon personenbezogene Daten, die von § 14.13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO umfasst sind.

(11) DÜPERTHAL wird die bei ihm vorhandenen Produktiv-Daten (also solche in der Anwendung DÜPERTHAL connect hinterlegten Daten) des Kunden 14 Tage nach der der Vertragsbeendigung ohne weitere Ankündigung löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass dieser eine optionale und kostenpflichtige Datensicherung und/oder Datenübergabe unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten von DÜPERTHAL und auf Kosten des Kunden wünscht.

§ 3 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

(1) Der Kunde hat auf eigene Kosten eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von DÜPERTHAL jeweils aktuell definierten Datenübergabepunkt herzustellen. DÜPERTHAL ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine Inanspruchnahme der Anwendung durch den Kunden zu ermöglichen.

(2) Der Kunde hat ferner sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechner, Router und Datenkommunikationsmittel den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen. Sofern DÜPERTHAL insoweit keine konkreten technischen Anforderungen und Mindestvoraussetzungen benennt, hat der Kunden jedenfalls den jeweils aktuellen Stand der Technik bezüglich seiner eigenen IT-Einrichtung sicherzustellen. In jedem Fall bedarf es zur Erfassung von Beständen auch an Endgeräten mit einer integrierten Kamera bzw. Kamerafunktion oder entsprechenden Anbindung einer Kamera.

(3) Es ist vom Kunden sicherzustellen, dass zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind.

(4) Dem Kunden obliegt es, eigene Datensicherungen der von ihm in der Anwendung DÜPERTHAL connect hinterlegten Daten und Angaben vorzunehmen, die über die Grundsicherung seitens DÜPERTHAL hinausgehen. DÜPERTHAL führt insoweit täglich ein Backup durch, welches jeweils für sieben Tage bereitgehalten wird. Nach Ablauf des jeweils siebten Tages wird das jeweilige Backup gelöscht.

(5) Der Kunde ist zudem für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seines Nutzungs- und Kommunikationsverhaltens sowie der von ihm veröffentlichten und bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einholung und Dokumentation einer etwaig notwendigen Einwilligung Dritter im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie weiterer datenschutzrechtlicher Dokumentations- und Informationspflichten. Für die vom Kunden bzw. den Anwendern auf dem Portal bzw. mit der Anwendung DÜPERTHAL connect verarbeiteten, gespeicherten, veröffentlichten und verbreiteten Inhalte übernimmt DÜPERTHAL keine Prüfung und keine Haftung.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Anwendung DÜPERTHAL connect zu gestatten. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden und freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses.

(7) Der Kunde hat insoweit die von ihm angelegten Anwender hinsichtlich vorgenannter Regelungen, Pflichten und Obliegenheiten entsprechend zu informieren und diesen Regelungen zu unterwerfen.

§ 4 Registrierung, Vertragsschluss, Gebühren und Laufzeit, Bestandskundenwerbung

(1) Das Angebot zur Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect steht ausschließlich Unternehmern zur Verfügung. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Unternehmer im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(2) Die Möglichkeit zur Registrierung für die Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect sowie der zugehörigen Plattform stellt darüber hinaus kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar (sog. invitatio ad offerendum). Durch die Registrierung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect ab. Dieses Angebot des Nutzers kann von DÜPERTHAL durch Anlage und Freischaltung eines Nutzerkontos und Bereitstellung der entsprechenden Dienste angenommen werden. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und DÜPERTHAL zustande. DÜPERTHAL ist folglich nicht zum Vertragsschluss verpflichtet.

(3) Die Gebühren, Abrechnungsmodalitäten und Laufzeiten sowie der Leistungsumfang ergeben sich aus der Preis-Leistungsbeschreibung.

(4) Ihre E-Mail-Adresse, die Sie DÜPERTHAL im Rahmen Ihrer Registrierung bzw. Nutzeranlage mitgeteilt haben, werden von DÜPERTHAL zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen verwendet, sofern Sie dieser Verwendung nicht widersprechen. Unter gleichen Voraussetzungen kann eine Direktbewerbung im Rahmen der Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect erfolgen. Ein Widerspruch ist jederzeit über die von DÜPERTHAL angebotenen Kommunikationswege möglich, ohne dass andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sofern und soweit Sie einer entsprechenden Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und / oder einer Anzeige von Werbung innerhalb der Anwendung DÜPERTHAL connect als Gegenleistung für ein kostenfreies Angebot vereinbart haben, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht.                   

§ 5 Rechte von DÜPERTHAL

Der Kunde räumt DÜPERTHAL das Recht ein, die von DÜPERTHAL für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. DÜPERTHAL ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist DÜPERTHAL zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Sind die von DÜPERTHAL erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet DÜPERTHAL gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.

(2) Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde hat DÜPERTHAL Mängel unverzüglich über die von DÜPERTHAL angebotenen Kommunikationswege zu melden.

(4) Im Übrigen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, sofern sich aus diesen AGB nicht Abweichendes ergibt.

§ 7 Allgemeine Haftung

(1) DÜPERTHAL haftet generell nicht für Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder Einschränkungen der Plattform bzw. der Anwendung DÜPERTHAL connect im Rahmen einer kostenfreien Nutzung (bspw. im Rahmen einer Testphase) hervorgerufen werden, es sei denn, der Eingriff war betriebsbezogen und ist von DÜPERTHAL vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zu betriebsbezogenen Eingriffen zählen insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Update-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an der Plattform bzw. der App entstehen.

(2) DÜPERTHAL haftet nur bei eigenem Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der eigenen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet DÜPERTHAL nur nach dem Produkthaftungsgesetz, der DSGVO (insbesondere § 82 DSGVO) und sofern und soweit DÜPERTHAL einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine entsprechende Garantie übernommen wurde.

(3) Die Haftung von DÜPERTHAL ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 EUR.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von DÜPERTHAL ausgeschlossen.

(5) Ein Mitverschulden des Nutzers ist zu berücksichtigen.

(6) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich nicht für solche Schäden, die aufgrund einer nicht oder fehlerhaft übermittelten Warnmeldung im Rahmen eines von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Remote Monitoring und/oder von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Local Alarm Systems entstehen, sofern der Übermittlungsfehler nicht von DÜPERTHAL verursacht wurde und/oder auf eine fehlerhafte Bedienung des Nutzers bzw. Kunden zurückzuführen ist.

(7) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich auch nicht für solche Schäden, die aufgrund einer nicht oder fehlerhaft übermittelten Warnmeldung im Rahmen eines von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Remote Monitoring und/oder von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Local Alarm Systems entstehen, sofern der Übermittlungsfehler auf die IT-Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist.

(8) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer von DÜPERTHAL schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(9) Vorstehende Beschränkungen gelten ebenfalls nicht für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, die der Vertrag von DÜPERTHAL nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags folglich überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Ist hierbei jedoch keine grobe Fahrlässigkeit gegeben, so ist die Haftung von DÜPERTHAL auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 EUR.

(10) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von DÜPERTHAL.

(11) Der Kunde ist für die Datensicherung der von ihm über die Anwendung DÜPERTHAL connect verarbeiteten Daten hinsichtlich eines über das in § 4 Abs. 3 dieser AGB hinausgehenden Datensicherheitsniveaus eigens verantwortlich. Dies betrifft insbesondere auch etwaig betroffene personenbezogene Daten.

(12) DÜPERTHAL übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für die von den Kunden und/oder Nutzern innerhalb der Anwendung DÜPERTHAL connect oder der Plattform veröffentlichten bzw. verarbeiteten Inhalte, Daten und/oder Informationen. Dies gilt insoweit auch für Inhalte auf verlinkten externen Websites.

(13) DÜPERTHAL übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die insoweit erfolgenden Ermittlungen valider Messergebnisse, Schlussfolgerungen und daraus abgeleiteter Maßnahmen unterliegen ausschließlich der Eigenverantwortung des Kunden bzw. Anwenders. DÜPERTHAL übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der ermittelten Messwerte bzw. Messergebnisse. Ferner übernimmt DÜPERTHAL keinerlei Haftung für Fehler oder Schäden, die aus der Verwendung der ermittelten Messwerte entstehen.

(14) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aus einer Fehlanwendung und/oder unsachgemäßen Behandlung der Anwendung bzw. des Produktes durch den Kunden bzw. Nutzer resultieren. Es sind insofern die produkt- bzw. anwendungsspezifischen Hinweise und Anleitungen vom Kunden und Nutzer zu beachten. Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung der Anwendung und/oder des Produktes hinausgehender Gebrauch gilt zudem als Fehlanwendung.

(15) Insbesondere auch als Fehlanwendung im Sinne des Absatze 8 gelten folgende Anwendungen:

  • Nutzung und Lagerung des Geräts außerhalb der technischen Grenzen.
  • Nutzung des Geräts in explosionsgefährdeten Bereichen oder aggressiven Atmosphären.
  • Anschluss falscher Sensoren oder ungeeigneter Ladegeräte. Es dürfen nur vom Hersteller
  • freigegebene Kabel und Erweiterungen genutzt werden.
  • Nutzung beschädigter Geräte und Sensoren.
  • Eindringen von Feuchtigkeit und Flüssigkeiten in das Gerät.
  • Sterilisieren des Geräts.
  • Eigenständige Wartung oder Reparatur des Geräts. Für Wartung und Reparatur muss das Gerät dem Hersteller oder einer vom Hersteller bestimmten Stelle zugesandt werden.

(16) Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung eines Produktes oder einer Anwendung resultieren, übernimmt DÜPERTHAL keinerlei Haftung. Etwaige Gewährleistungsansprüche erlöschen dann ebenfalls. Die Haftung für entstehende Sach- oder

Personenschäden gehen dann auf den Betreiber über.

(17) Es gelten darüber hinaus auch die von DÜPERTHAL festgelegten produktspezifischen Regelungen zur Gewährleistung und Haftung, die jeweils im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt bereitgestellt werden.

§ 8 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig geregelt, ist DÜPERTHAL berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, sofern dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt werden und der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widerspricht. Dieser Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. DÜPERTHAL wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 9 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung kann unter Umständen über von DÜPERTHAL ausgewählten Zahlungsdienstanbieter erfolgen. Weitere Informationen hierzu und die möglichen Zahlungsmethoden sind der Preis-Leistungs-Verzeichnis und/oder der Kaufabwicklung zu entnehmen.

§ 10 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 11 Zuwiderhandlung, außerordentliches Kündigungsrecht und Sonderkündigungsrecht

Verstößt der Nutzer gegen Bedingungen dieser Vereinbarung oder missbraucht er das Portal bzw. die Anwendung DÜPERTHAL connect, so kann DÜPERTHAL insoweit die Leistungen mit sofortiger Wirkung einstellen und/oder das Konto des Kunden sperren. In dieser Situation steht DÜPERTHAL überdies ein etwaig weitergehendes außerordentliches Kündigungsrecht sowie ein etwaiger Schadenersatzanspruch zu.

§ 12 Urheberrecht

Bei den zusammengestellten Inhalten der Anwendung DÜPERTHAL connect handelt es sich um eigens von DÜPERTHAL hergestellte Datenbankwerke, ua. i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die zugehörigen Programme sind durch §§ 69a ff. UrhG geschützt.

DÜPERTHAL ist Rechteinhaber bezüglich des Quellcodes sowie aller sonstigen Elemente der Anwendung DÜPERTHAL connect, insbesondere hinsichtlich der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an Inhalten und Dokumenten, sofern diese nicht ausdrücklich durch Dritte bereitgestellt werden.

§ 13 Regelungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO

durch die

DÜPERTHAL SICHERHEITSTECHNIK GMBH & CO. KG, Frankenstraße 3, 63791 Karlstein,

als Auftragsverarbeiter (hier bezeichnet als „Auftragnehmer“)

im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher i.S.d. DSGVO, hier bezeichnet als „Auftraggeber“)

§ 13.0 Präambel

Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber zur Erbringung der in § 2 und § 14.3 genannten Leistungen beauftragt, wozu auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhergeht. An die vorliegende Auftragsverarbeitung stellt insbesondere Art. 28 DSGVO bestimmte Anforderungen. Zu deren Wahrung wird dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

§ 13.1 Begriffsbestimmungen

Verantwortlicher umfasst gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO den allein oder gemeinsam mit anderen Verantwortlichen, der Entscheidungen trifft über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Auftragsverarbeiter beschreibt gem. Art. 4 Abs. 8 DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, o.ä., welche personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Personenbezogene Daten umfassen gem. Art. 4 Abs. 1 DSGVO alle solchen Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese wird im Folgenden als betroffene Person bezeichnet, wobei identifizierbar eine natürliche Person meint, welche direkt oder indirekt, insbesondere über eine Kennung wie einem Namen, einer Identifikationsnummer, Standortdaten, einer elektronischen bzw. einer Online-Kennung oder einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Personenbezogene Daten sind besonders schutzbedürftig, wenn sich aus ihnen gem. Art. 9 DSGVO die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit von Betroffenen herleiten lässt, wenn sie gem. Art. 10 DSGVO Aufschluss über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln sowie genetische Daten gem. Art. 4 Abs. 13 DSGVO geben, wenn es sich um biometrische Daten gem. Art. 4 Abs. 14 DSGVO, um Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Abs. 15 DSGVO oder um personenbezogene Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung handelt.
Eine Verarbeitung umfasst gem. Art. 4 Abs. 2 DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Aufsichtsbehörde beschreibt gem. Art. 4 Abs. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

§ 13.2 Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde

(1) Die für den Auftragnehmer zuständige Aufsichtsbehörde lautet:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),

Promenade 18, 91522 Ansbach

Telefon: +49 (0) 981 180093-0

Telefax: +49 (0) 981 180093-800

E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Homepage: https://www.lda.bayern.de

(2) Auftraggeber und Auftragnehmer sowie etwaige Vertreter von diesen arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Pflichten zusammen.

§ 13.3 Vertragsgegenstand

  • Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber umfassen insbesondere die folgenden Bereiche, die insbesondere eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Anwendung DÜPERTHAL connect sicherstellen sowie die Grundlage einer geschützten Verarbeitung von Mitarbeiter- und Nutzerdaten bilden:

1. Hinterlegen von Ansprechpartnern

  • Art der Verarbeitungstätigkeit:
    Es finden insbesondere statt: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung von Daten.
  • Zweck der Verarbeitungstätigkeit:
    Es werden dem Auftragnehmer personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Auftraggebers bereitgestellt, damit insbesondere Rückfragen von Nutzern ggf. intern geklärt sowie die Kommunikation zwischen den Ansprechpartnern des Auftraggebers mit Supportmitarbeitern des Auftragnehmers effizient geführt werden kann z.B. bzgl. der Nutzung der Anwendung DÜPERTHAL connect oder der Klärung technischer Probleme.
  • Art der betroffenen Daten:
    Unter personenbezogene Daten im o.g. Sinne fallen insbesondere Name, Vorname und Kontaktdaten von Ansprechpartnern beim Auftraggeber (z.B. Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
  • Kategorien der betroffenen Personen:
    Betroffene sind insbesondere mit dem Support betraute Mitarbeiter des Auftraggebers, die als interne Ansprechpartner agieren.

2. Nutzeranlage und Programmnutzung (auch i. R. d. Rechte-Rollen-Konzeptes)

  • Art der Verarbeitungstätigkeit:
    Es finden insbesondere statt: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung von Daten.
  • Zweck der Verarbeitungstätigkeit:
    Es werden dem Auftragnehmer Nutzerdaten, d.h. Mitarbeiterdaten, bereitgestellt, damit insbesondere eine Nutzung der Anwendung möglich ist. Diese umfasst z.B. die Dateneingabe, die durch die Einräumung bestimmter Rechte i. R. d. Rechte-Rollen-Konzeptes reglementiert wird. Zu den Zwecken gehört zudem die Nachvollziehbarkeit der Programmnutzung (insbes. Log-Dateien) sowie die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien.
  • Art der betroffenen Daten:
    Unter Daten der Nutzeranlage und Programmnutzung fallen insbesondere Nutzer-ID des Auftraggeber-Mitarbeiters sowie Name, Vorname, Stamm- und Kontaktdaten des Nutzers (z.B. Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse).
  • Kategorien der betroffenen Personen:
    Betroffene sind insbesondere Nutzer, d.h. Mitarbeiter des Auftraggebers.

3. IT-Infrastruktur (Server / Datenbank / Hosting)

  • Art der Verarbeitungstätigkeit:
    Es finden insbesondere statt: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung.
  • Zweck der Verarbeitungstätigkeit:
    Es werden dem Auftragnehmer Auftraggeber-Daten, d.h. insbesondere Mitarbeiterdaten zur Verfügung gestellt, damit dieser insbesondere die Datensätze zentral speichern, administrieren sowie für nachgelagerte Prozesse ordnungsgemäß bereitstellen kann.
  • Art der betroffenen Daten:
    Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten von Nutzern und Ansprechpartnern gehören insbesondere Mitarbeiterdaten wie Personalnummer, Nutzer-ID, Name, Vorname, Stamm- und Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Kategorien der betroffenen Personen:
    Betroffene sind insbesondere Mitarbeiter des Auftraggebers.

4. Support und Wartung der IT-Infrastruktur (Server / Datenbank)

  • Art der Verarbeitungstätigkeit:
    Es finden insbesondere statt: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung.
  • Zweck der Verarbeitungstätigkeit:
    Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf Auftraggeber-Daten, d.h. insbesondere Mitarbeiterdaten, um einen personenbezogenen Support sowie einen Wartungszugriff zu ermöglichen, um insbesondere ggf. Nutzerdatensätze zu konfigurieren, administrieren oder reparieren.
  • Art der betroffenen Daten:
    Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten von Nutzern und Ansprechpartnern gehören insbesondere Mitarbeiterdaten wie Personalnummer, Nutzer-ID, Name, Vorname, Stamm- und Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Kategorien der betroffenen Personen: Betroffene sind insbesondere Mitarbeiter des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers und gemäß dessen Weisungen. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Dem Auftraggeber obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung.

  • Die vorliegende Vereinbarung dient der Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten. Ihre Regelungen sind im Zweifel vorrangig gegenüber den Regelungen der Leistungsbeziehung.
  • Die vorliegenden Regelungen gelten für alle Tätigkeiten, die mit der Leistungsbeziehung in Zusammenhang stehen und bei der der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer beauftragte Stellen personenbezogene Daten verarbeiten, die vom Auftraggeber stammen oder die für den Auftraggeber erhoben wurden.
  • Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Abschluss dieses Vertrags und endet mit dessen Kündigung.

§ 13.4 Weisungsrecht des Auftraggebers

  • Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Daten im Rahmen der Leistungsbeziehung und gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen etwaiger weiterer Verarbeitungen vor der Verarbeitung mitteilen, zu denen er durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet ist. Dies gilt nicht, wenn ihm diese Mitteilung gesetzlich verboten ist.
  • Der Auftragnehmer darf die Auftraggeber-Daten im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen für eigene Zwecke auf eigene Verantwortung verarbeiten und nutzen, wenn eine gesetzliche Erlaubnisvorschrift oder eine Einwilligungserklärung des Betroffenen dies gestattet. Auf solche Datenverarbeitungen findet dieser Vertrag keine Anwendung.
  • Der vorliegende Vertrag umfasst die grundsätzlichen Weisungen des Auftraggebers, die jedoch von diesem in schriftlicher oder in Text-Form durch weitere Weisungen hinsichtlich der Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten geändert, ergänzt oder ersetzt werden können (Einzelweisung). Derartige Weisungen sind dem Auftraggeber jederzeit möglich.
  • Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer müssen die erteilten Weisungen dokumentieren. Über die im Rahmen der Leistungsbeziehung vereinbarten Leistungen hinausgehenden Weisungen sind als Antrag auf Leistungsänderung einzuordnen.
  • Verstößt eine Weisung des Auftraggebers nach Meinung des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, so muss dieser den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer darf solange die Durchführung dieser Weisung pausieren bzw. mit der Durchführung warten, bis der Auftraggeber diese bestätigt oder geändert hat. Darüber hinaus darf der Auftragnehmer die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung verweigern.

§ 13.5 Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen

Die Art der personenbezogenen Daten, die im Zuge der Verarbeitungstätigkeit des Auftragnehmers betroffenen sind, wird in § 14.3 näher spezifiziert. Die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden ist ebenfalls unter § 14.3 dargestellt.

§ 13.6 Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Es ist ihm nicht erlaubt, die im Zuge der Verarbeitungstätigkeiten erlangten Daten an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Personenbezogene Daten sind vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte durch Maßnahmen nach Stand der Technik zu schützen.
  • Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Nichtsdestotrotz ist dem Auftragnehmer erlaubt, Auftraggeber-Daten auch außerhalb des EWR zu verarbeiten, wenn die Vorgaben dieses Vertrags eingehalten werden, er den Auftraggeber vorab über den Ort der Datenverarbeitung informiert und wenn die Bedingungen der Art. 44 - 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt.
  • Die innerbetriebliche Organisation des Auftragnehmers ist den Anforderungen des Datenschutzes entsprechend zu gestalten. Technische und organisatorische Maßnahmen sind für die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus der personenbezogenen Daten des Auftraggebers gem. Art. 32 DSGVO einzurichten, insbesondere wirksame Maßnahmen der

a. Zutrittskontrolle

b. Zugangskontrolle

c. Zugriffskontrolle

d. Weitergabekontrolle

e. Eingabekontrolle

f. Auftragskontrolle

g. Verfügbarkeitskontrolle

h. Trennungskontrolle

Der Auftragnehmer darf getroffene Schutzmaßnahmen ändern, solange das vertraglich vereinbarte Schutzniveau sichergestellt bleibt.

Der Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers lautet:

ubb GmbH, Walter-Bröker-Ring 8, 32756 Detmold,

Telefon: +49 (5231) 70 93 44, E-Mail: email@ubb.gmbh

  • Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten werden durch den Auftragnehmer auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt und von diesem gegenüber der Aufsichtsbehörde kommuniziert.
  • Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Die vom Auftragnehmer zur Bearbeitung und Erfüllung dieses Vertrages beauftragten Personen (nachfolgend Mitarbeiter), werden entsprechend verpflichtet (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und mit der gebotenen Sorgfalt für die Einhaltung dieser Verpflichtung sorgen. Diese Verpflichtungen müssen auch nach Beendigung dieses Vertrages sowie des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftragnehmer wirksam bleiben. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber derartige Verpflichtungen auf Verlangen in angemessener Weise nachzuweisen.
  • Die mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter sind in Bezug auf die relevanten Datenschutzbestimmungen zu sensibilisieren und zu schulen. Adäquate Kontrollen und Anleitungen gewährleisten die Einhaltung dieser Bestimmungen.
  • Die Erstellung von Kopien ist ohne Genehmigung des Auftraggebers untersagt, außer dies ist insbesondere zur Gewährleistung des Datenschutzniveaus (technisch) notwendig und rechtlich zulässig.

§ 13.7 Informationspflichten des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform in Kenntnis über Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten, die bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beim Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder bei Dritten auftreten. Ebenso informiert er diesen bei Prüfungen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Eine Meldung über eine Datenschutz-Verletzung besitzt mindestens folgenden Inhalt:
  1. Erläuterung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, wenn möglich Kategorien und Anzahl der betroffenen Personen, Kategorien und Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
  1. Darstellung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder empfohlenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und sofern nötig und möglich Vorgehensweisen zur Abmilderung möglicher nachteiliger Konsequenzen.

            Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform in Kenntnis. Der Auftragnehmer unternimmt unverzüglich erforderliche Maßnahmen zur Datensicherung und Abmilderung eventueller nachteiliger Konsequenzen für Betroffene, beauskunftet den Auftraggeber und fordert weitere Weisungen an.

            Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber jederzeit Auskunft erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung gem. Absatz 1 betroffen sind.

            Der Auftragnehmer erbringt dem Auftraggeber auf Verlangen alle erforderlichen und beim Auftragnehmer vorhandenen Nachweise seiner Pflichterfüllung gem. dieses Vertrages.

            Werden die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer gefährdet, z.B. durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung verboten ist. Der Auftragnehmer unterrichtet alle zuständigen Stellen darüber, dass der Auftraggeber die Entscheidungshoheit über die Daten als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO innehält.

            Werden wesentliche Änderungen der Sicherheitsmaßnahmen nach § 14.6 Abs. 2 vorgenommen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich.

            Ändert sich beim Auftragnehmer der Datenschutzbeauftragte bzw. der Ansprechpartner für den Datenschutz, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

            Hinsichtlich der Verarbeitungstätigkeiten führt der Auftragnehmer und gegebenenfalls sein Vertreter ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten, das alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO enthält. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber dieses Verzeichnis auf Anforderung zur Verfügung.

            Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers an der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses in einem angemessenen Umfang. Der Auftragnehmer informiert hierzu den Auftraggeber über die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise.

            Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Ausarbeitung und Aktualisierungen des Verzeichnisses von Verfahrenstätigkeiten, etwaige Datenschutzfolgeabschätzungen. Auch datenschutzrechtliche Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde und die Geltendmachung von Betroffenenrechten unterfallen dieser Pflicht (sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer hierbei betroffen ist).

§ 13.8 Kontrollrechte des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber prüft vor Beginn der Datenverarbeitung und im Folgenden regelmäßig, mindestens alle 12 Monate, die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Um dies durchzuführen, kann er insbesondere Auskünfte des Auftragnehmers einholen, vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen anfordern. Ebenso kann er sich über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragnehmer zur Sicherstellung des Datenschutzniveaus einsetzt, nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich überzeugen bzw. durch einen sachkundigen Dritten untersuchen lassen, sofern zwischen diesem kein Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer besteht. Derartige Überprüfungen seitens des Auftraggebers werden nur in einem erforderlichen Umfang vorgenommen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Betriebsabläufe des Auftragnehmers dabei nicht unverhältnismäßig gestört werden.
  • Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf mündliche oder schriftliche Bitte innerhalb einer angemessenen Frist alle Informationen und Nachweise erbringen, die für eine Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers notwendig sind.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird seitens des Auftraggebers dokumentiert und der Auftragnehmer hierüber informiert. Über hierbei festgestellte Fehler oder Unregelmäßigkeiten setzt er den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis. Sind zur Vermeidung bestimmter Sachverhalte Änderungen in der Verarbeitungstätigkeit notwendig, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über die erforderlichen Verfahrensänderungen.
  • Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber auf Anforderung ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen vor.
  • Der Auftragnehmer erbringt dem Auftraggeber auf Wunsch Nachweis über die durchgeführte Mitarbeiterverpflichtung nach § 14.6 Abs. 5.
  • Der Auftragnehmer darf es nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Auftraggebers ablehnen, Informationen offenzulegen, die sensibel hinsichtlich des eigenen Geschäftsbetriebs sind oder wenn deren Offenlegung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, Zugang zu Informationen hinsichtlich anderer Kunden des Auftragnehmers, Kosten, Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie andere vertrauliche Informationen des Auftragnehmers zu erhalten, die nicht unmittelbar für die vereinbarten Prüfzwecke von Belang sind.
  • Auf Wunsch des Auftragnehmers ist der Nachweis der Einhaltung der Pflichten alternativ zu einer Inspektion auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer adäquaten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit („Prüfungsbericht“) möglich, sofern der Prüfbericht den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Einhaltung der Vertragspflichten hinreichend nachvollziehen zu können.

§ 13.9 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

  • (1) Dem Auftragnehmer wird mit diesem Vertrag die allgemeine Genehmigung eingeräumt, weitere Auftragsverarbeiter – sog. Unterauftragsverarbeiter – für die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten einzusetzen. Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern insbesondere deren Einsatz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO. Diesbezügliche wesentliche Prüfunterlagen werden dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
  • (2) Unterauftragsverarbeiter in Drittstaaten dürfen nur dann eingesetzt werden, sofern die besonderen Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
  • (3) Der Auftragnehmer muss mittels Vertrages gewährleisten, dass die Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter Wirkung entfalten. Der Vertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter muss eine klare Abgrenzung der jeweiligen Verantwortlichkeiten von Auftragnehmer und Unterauftragsverarbeiter beinhalten. Bei mehreren Unterauftragsverarbeitern ist dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Unterauftragsverarbeiter sicherzustellen. Dem Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, bei Bedarf angemessene Prüfungen, bei Unterauftragsverarbeitern durchzuführen oder Dritte diese durchführen zu lassen.
  • (4) Der Vertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter muss schriftlich vorliegen, gem. Art. 28 Abs. 4, Abs. 9 DSGVO ist auch ein elektronisches Format möglich. Vor einer Verarbeitung von Auftraggeber-Daten durch den Unterauftragsverarbeiter muss dieser die Erfüllung der Voraussetzungen gem. Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten sicherstellen.
  • (5) Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung hinsichtlich beauftragter Unterauftragsverarbeiter in Kenntnis, damit der Auftraggeber hiergegen Einspruch erheben kann gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 DSGVO, wenn er dies für notwendig erachtet. Hat der Auftraggeber bestimmte Unterauftragsverarbeiter abgelehnt, so ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, diese zur Verarbeitung von Auftraggeber-Daten zu beauftragen.
  • (6) Beauftragt der Auftragnehmer Dritte mit Leistungen, welche ausschließlich Nebenleistungen darstellen, d. h. insbesondere Post-, Transport- und Versand-, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sowie Bewachungsdienste, so liegt kein Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen vor. Dem gegenüber handelt es sich bei Wartungs- und Prüfleistungen um zustimmungspflichtige Unterauftragsverhältnisse, wenn die betroffenen IT-Systeme eine Rolle für die Leistungserbringung für den Auftraggeber spielen.

§ 13.10 Anfragen und Rechte Betroffener

  • Der Auftragnehmer hilft dem Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten mit adäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten gem. Art. 12-22 DSGVO, Art. 32 DSGVO sowie Art. 36 DSGVO.
  • Im Falle der Geltendmachung von Rechten durch die betroffene Person gegenüber dem Auftragnehmer handelt dieser nicht eigenständig, sondern er setzt die betroffene Person unverzüglich über die Verantwortlichkeit des Auftraggebers in Kenntnis und wartet die Weisungen des Auftraggebers ab. Den Betroffenenrechten unterfallen insbesondere das Recht auf Auskunftserteilung, Berichtigung sowie Löschung hinsichtlich seiner Daten.
  • Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die er sie auftragsgemäß übermittelt, und den Zweck der Speicherung in Kenntnis, wenn diese Informationen dem Auftraggeber nicht bereits bekannt sind oder der Auftraggeber diese nicht selbst erlangen kann.
  • Der Auftragnehmer sorgt im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen dafür, dass der Auftraggeber Auftraggeber-Daten berichtigen, löschen oder ihre weitere Verarbeitung einschränken kann, oder er führt auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst durch, sofern und soweit dies dem Auftraggeber selbst unmöglich ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die diesem hierbei entstehenden und nachzuweisenden Aufwände und Kosten zu erstatten.
  • Der Auftragnehmer hilft dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen dabei, Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen, sollte der Auftraggeber die Daten nicht auf anderem Wege erlangen können und die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten gem. Art. 20 DSGVO haben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die diesem hierbei entstehenden und nachzuweisenden Aufwände und Kosten zu erstatten.

§ 13.11 Haftung

  • Im Innenverhältnis zum Auftragnehmer ist allein der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich in Bezug auf solche Schäden, die dieser aufgrund einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Datennutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erfahren hat.
  • Für die Haftung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gemäß den AGB des Auftragnehmers sowie etwaigen Zusatzvereinbarungen. Soweit Dritte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, die ihre Ursache in einem schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haben, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen etwaigen Geldbußen gegen diesen in dem Umfang frei, in dem er selbst Anteil an der Verantwortung für den sanktionierten Verstoß hat.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Haftung frei, sofern der Auftragnehmer seine Nichtverantwortlichkeit für einen Schaden bei einem Betroffenen nachweist.

§ 13.12 Außerordentliches Kündigungsrecht

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungsbeziehung fristlos ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Auftragnehmer seine vertraglich fixierten Pflichten nicht erfüllt, Regelungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder nicht willens oder fähig ist, eine Weisung des Auftraggebers zu befolgen. Der Auftraggeber setzt dem Auftragnehmer bei einfachen Verstößen eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes. Einfache Verstöße umfassen solche Verstöße, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen werden.

§ 13.13 Beendigung der Leistungsbeziehung

  • Wird die Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beendet, löscht der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Daten mit Personenbezug, wenn nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten dem entgegensteht oder ein etwaiges berechtigtes Interesse des Auftragnehmers nach dokumentierter Interessensabwägung überwiegt.
  • Der Auftragnehmer hat auch nach Beendigung der Leistungsbeziehung die Daten, von denen er in diesem Zusammenhang Kenntnis erlangt hat, vertraulich zu behandeln. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages bleiben auch nach Beendigung der Leistungsbeziehung so lange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die er im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet hat.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag grundsätzlich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht weitergehend ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von DÜPERTHAL unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Erfüllungsort ist Karlstein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlstein.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

II. Spezifische Regelungen und AGB bzgl. Verträge über Warenlieferungen, insbesondere bei Vertragsabschluss über den Onlineshop von DÜPERTHAL (insbesondere unter https://dueperthal.com/)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf der Internetseite, in dem Online-Shop oder in sonstigen Werbe- und/oder Verkaufsunterlagen und Medien stellt DÜPERTHAL zunächst kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages bereit. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Invitatio ad Offerendum, also um ein unverbindliches Angebot. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Kunde kann im Online-Shop über den Warenkorb seine ausgewählten Artikel einsehen und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Dieses Angebot kann seitens DÜPERTHAL innerhalb von einer Woche angenommen werden.

(3) Fragt der Kunde bei DÜPERTHAL lediglich einen Artikel an, so stellt dies wiederum kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Kunde erhält nach seiner unverbindlichen Anfrage seitens DÜPERTHAL ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Gültigkeit dieses Angebotes beträgt 1 Woche, sofern nichts Abweichendes vereinbart bzw. angeboten wird. Mit Annahmeerklärung oder Bestätigung des Kunden innerhalb der Annahme-/Gültigkeitsfrist kommt sodann der Vertrag zustande.

(4) Angebot nur an Unternehmer (§ 14 BGB)

Das Warenangebot von DÜPERTHAL steht ausschließlich Unternehmern zur Verfügung. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Unternehmer im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

§ 2 Preise und Nebenkosten

(1) Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und netto, also exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen. Die angegebenen Preise verstehen sich zunächst ab Werk und ausschließlich Verpackung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Etwaige Versand-, Logistik- und/oder Verpackungskosten werden separat ausgewiesen oder vereinbart.

(2) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von DÜPERTHAL nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind.

(3) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Kunden in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

§ 3 Versand und Lieferzeiten

(1) Der Versand erfolgt auf Wunsch und Gefahr des Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Gefahr geht dabei mit Übergabe an den Beförderer auf den Kunden über.

(2) Die angegebenen Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Kann DÜPERTHAL schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder gerät DÜPERTHAL aus sonstigen Gründen in Verzug, haftet DÜPERTHAL nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von DÜPERTHAL zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von DÜPERTHAL zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von DÜPERTHAL höchstens auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern und soweit eine Haftung von DÜPERTHAL nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Beruht der von DÜPERTHAL zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht (sog. vertragswesentliche Pflichten), haftet DÜPERTHAL nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 EUR.

(3) DÜPERTHAL ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

(1) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur Angaben von DÜPERTHAL und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(2) Bei Mängeln leistet DÜPERTHAL nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss DÜPERTHAL nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für DÜPERTHAL zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • soweit DÜPERTHAL den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
  • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die der Kunde im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen DÜPERTHAL hat.

(4) Die Haftung von DÜPERTHAL aus dem zwischen DÜPERTHAL und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch DÜPERTHAL und ebenfalls nicht bei einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht (sog. vertragswesentliche Pflichten) durch DÜPERTHAL.

(5) Im Falle einer Verletzung einer Kardinalpflicht haftet DÜPERTHAL nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie einer von DÜPERTHAL zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 EUR.

(6) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich nicht für solche Schäden, die aufgrund einer nicht oder fehlerhaft übermittelten Warnmeldung im Rahmen eines von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Remote Monitoring und/oder von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Local Alarm Systems entstehen, sofern der Übermittlungsfehler nicht von DÜPERTHAL verursacht wurde und/oder auf eine fehlerhafte Bedienung des Nutzers bzw. Kunden zurückzuführen ist.

(7) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich auch nicht für solche Schäden, die aufgrund einer nicht oder fehlerhaft übermittelten Warnmeldung im Rahmen eines von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Remote Monitoring und/oder von der Anwendung DÜPERTHAL connect betriebenen Local Alarm Systems entstehen, sofern der Übermittlungsfehler auf die IT-Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist.

(8) DÜPERTHAL übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die insoweit erfolgenden Ermittlungen valider Messergebnisse, Schlussfolgerungen und daraus abgeleiteter Maßnahmen unterliegen ausschließlich der Eigenverantwortung des Kunden bzw. Anwenders. DÜPERTHAL übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der ermittelten Messwerte bzw. Messergebnisse. Ferner übernimmt DÜPERTHAL keinerlei Haftung für Fehler oder Schäden, die aus der Verwendung der ermittelten Messwerte entstehen.

(9) DÜPERTHAL haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aus einer Fehlanwendung und/oder unsachgemäßen Behandlung der Anwendung bzw. des Produktes durch den Kunden bzw. Nutzer resultieren. Es sind insofern die produkt- bzw. anwendungsspezifischen Hinweise und Anleitungen vom Kunden und Nutzer zu beachten. Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung der Anwendung und/oder des Produktes hinausgehender Gebrauch gilt zudem als Fehlanwendung.

(10) Insbesondere auch als Fehlanwendung im Sinne des Absatze 8 gelten folgende Anwendungen:

  • Nutzung und Lagerung des Geräts außerhalb der technischen Grenzen.
  • Nutzung des Geräts in explosionsgefährdeten Bereichen oder aggressiven Atmosphären.
  • Anschluss falscher Sensoren oder ungeeigneter Ladegeräte. Es dürfen nur vom Hersteller
  • freigegebene Kabel und Erweiterungen genutzt werden.
  • Nutzung beschädigter Geräte und Sensoren.
  • Eindringen von Feuchtigkeit und Flüssigkeiten in das Gerät.
  • Sterilisieren des Geräts.
  • Eigenständige Wartung oder Reparatur des Geräts. Für Wartung und Reparatur muss das Gerät dem Hersteller oder einer vom Hersteller bestimmten Stelle zugesandt werden.

(11) Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung eines Produktes oder einer Anwendung resultieren, übernimmt DÜPERTHAL keinerlei Haftung. Etwaige Gewährleistungsansprüche erlöschen dann ebenfalls. Die Haftung für entstehende Sach- oder

Personenschäden gehen dann auf den Betreiber über.

(12) Es gelten darüber hinaus auch die von DÜPERTHAL festgelegten produktspezifischen Regelungen zur Gewährleistung und Haftung, die jeweils im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt breitgestellt werden.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises des jeweiligen Produktes sowie bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von DÜPERTHAL. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sofern der Kunden die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen möchte, ist dies möglich, allerdings tritt er für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an DÜPERTHAL ab und DÜPERTHAL nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist ferner weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt, allerdings behält sich DÜPERTHAL sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt vor, die Forderung selbst einzuziehen. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt DÜPERTHAL Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. DÜPERTHAL verpflichtet sich, die DÜPERTHAL zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei DÜPERTHAL.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag grundsätzlich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht weitergehend ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von DÜPERTHAL unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Erfüllungsort ist Karlstein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlstein.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Version der AGB: 2.2 | Stand der AGB: 21.08.2025